17.02.2025: Einwendungen der BI die Region läuft Sturm! gegen den Aufstellungsbeschluss zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien durch den Regionalrat Köln vom 20.12.2024

Bachstr. 39, Vlatten: Schattenwurf an 141 Tagen im Jahr!
Quellenstr. 11, Vlatten: Schattenwurf an 184 Tagen im Jahr!
Quellenstr. 7, Vlatten: Schattenwurf an 133 Tagen im Jahr!
Zum Dich 1, Vlatten: Schattenwurf an 148 Tagen im Jahr!
Kollepötz 5, Vlatten: Schattenwurf an 123 Tagen im Jahr!
Merodestr. 14, Vlatten: Schattenwurf an 163 Tagen im Jahr!
Merodestr. 3, Vlatten: Schattenwurf an 154 Tagen im Jahr!
Kollepötz 14, Vlatten: Schattenwurf an 116 Tagen im Jahr!
Triftstr. 4, Vlatten: Schattenwurf an 112 Tagen im Jahr!
Kollepötz 9, Vlatten: Schattenwurf an 120 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 33, Vlatten: Schattenwurf an 175 Tagen im Jahr!
Bachstr. 53, Vlatten: Schattenwurf an 148 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 15, Vlatten: Schattenwurf an 132 Tagen im Jahr!
Burgweg 7, Vlatten: Schattenwurf an 99 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 14, Vlatten: Schattenwurf an 132 Tagen im Jahr!
Kollepötz 12, Vlatten: Schattenwurf an 116 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 11, Vlatten: Schattenwurf an 139 Tagen im Jahr!
Keltenweg 16, Vlatten: Schattenwurf an 144 Tagen im Jahr!
Mühlengasse 15, Vlatten: Schattenwurf an 151 Tagen im Jahr!
Am Burgpark 34, Vlatten: Schattenwurf an 159 Tagen im Jahr!
Wie stark ist mein Haus betroffen? Hier prüfen

Die allgemeinen Einwendungen der AG-W findet ihr hier.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bürgerinitiative „Die Region läuft Sturm“ spricht für die von der Ausweisung eines Windenergiebereichs Heimbach-Walbig (Zone HEI_01) betroffenen Anwohner.

Die Zone HEI_01 wäre die dritte Windenergiezone auf den Höhenzügen über den Ortschaften Heimbach-Vlatten und Heimbach-Hergarten. Der WEB Walbig und die bereits genehmigten Zonen HEI_MEC_01 (WEB Repoweringzone Vlatten) und NID_ZÜL_01 (WEB Nideggen- Wollersheim) würde unsere Ortschaft von drei Seiten umschließen.

Da auch die Abstände zwischen den einzelnen WEB viel zu klein sind, entsteht eine Mauer aus Windanlagen von Nordosten bis Südwesten, hoch über der Ortslage Vlatten. Schattenwurf und Schall den ganzen Tag über, aus unterschiedlichen Richtungen, würde das Leben in unseren Dörfern zur Qual machen. Wir ersuchen Sie, den WEB Heimbach-Walbig (HEI_01) aus der Planung zu nehmen. Die Stadt Heimbach übererfüllt auch mit der Flächenausweisung aus den zwei bereits vorhandenen WEB die Vorgaben der Landesregierung zur Flächenausweisung.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen,

mit freundlichem Gruß

BI Die Region läuft Sturm!


Umfassung von Ortschaften

Laut Anlage 2 zum TPEE 2024, Begründung zur Vorlage RR 44/2024, Seite 76 ff (Gutachten „Umfassung von Ortschaften durch Windenergieanlagen“ des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern von 2013, mit konzeptioneller Überarbeitung der Fachagentur Windenergie an Land von 2021)

Einwand Umfassung/Umklammerung der Ortslage Heimbach-Vlatten:

Drei Windenergiebereiche im unmittelbaren Umfeld der Ortslage Heimbach-Vlatten Bezeichnung der WEB: HEI_01 (WEB Walbig), HEI_MEC_01 (WEB Repoweringzone Vlatten), NID_ZÜL_01 (WEB Nideggen-Wollersheim)

Diese drei WEB mit einer Gesamtfläche vom ca. 345 ha umschließen das Ortsgebiet von Vlatten von Nordosten bis Südwesten in einem Umfang von ca. 220 Grad. Damit ist der Tatbestand einer Umklammerung der Ortsgebiets (über 180 Grad) erfüllt.

Zu geringe Abstandsflächen zwischen den drei einzelnen ausgewiesenen WEB.
Der geforderte Mindestabstand zwischen den einzelnen WEB von mind. 60° wird nicht

eingehalten: Abstand zwischen HEI_01 und HEI_MEC_ 01: Ca. 35°. Abstand zwischen HEI_ MEC_01 und NID_ZÜL_01: Ca. 25°.
Damit kommt es zu einer großflächigen Umklammerung von ca. 220°, auf den Höhenzügen ca. 80 Meter, über der Vlattener Tallage.

HEI_MEC_01 hat bereits eine Baugenehmigung als Repoweringzone. NID_ZÜL_01 hat ebenfalls bereits eine Baugenehmigung (Kreis Düren)

Somit ist von einer Neu-Genehmigung einer dritten Zone HEI_01 (Walbig) Abstand zu nehmen.

Einwand: Umfassung/Umklammerung der Ortslage Hergarten:

Drei Windenergiebereiche im Umfeld der Ortslage Heimbach-Hergarten

Bezeichnung der WEB: HEI_01 (WEB Walbig), HEI_MEC_01 (WEB Repoweringzone Vlatten), MEC_03 (Mechernich-Glehn)

Diese drei WEB mit einer Gesamtfläche vom ca. 330 ha umschließen das Ortsgebiet von Heimbach-Hergarten von Nordwesten bis Südosten in einem Umfang von ca. 200 Grad. Damit ist der Tatbestand einer Umklammerung der Ortsgebiets (über 180 Grad) erfüllt. Der geforderte Mindestabstand zwischen den einzelnen WEB von mind. 60° wird nicht eingehalten: Abstand zwischen HEI_01 und HEI_MEC_ 01: Ca. 30°.

Damit kommt es zu einer großflächigen Umklammerung von ca. 200° auf den Höhenzügen über der Hergartner Dorflage.
Somit ist auch in diesem Fall von einer Neu-Genehmigung einer dritten Zone HEI_01 (Walbig) Abstand zu nehmen.

Einwand: Schall und Schattenwurf Gutachten der drei WEB auf die Ortslage Vlatten ungenügend (HEI_01, HEI_MEC_01 und NID_ZÜL_01)

Die vorliegenden Gutachten zu Schall und Schattenwurf Belastung durch eine geplanten Zone Walbig (HEI_01) sind für eine Beurteilung absolut ungeeignet, da der weitere, dritte WEB vor Ort ( NID_ZÜL_01) nicht in die gutachterlichen Schall -und Schattenwurfprognosen mit einbezogen worden ist.

Die bereits genehmigten vier WEA ́s bei Nideggen-Wollersheim (NID_ZÜL_01) sind als vorhandene Vorbelastung schlichtweg „vergessen“ worden, obwohl die gleichen Projektierer beteiligt sind. Da diese Zone bis auf ca. 730m an die Vlattener Wohnbebauung heranrücken soll, sind die Schattenwurf- und Schallbelastungen der vier geplanter 250-Meter- Windanlagen für die Bewohner von Vlatten relevant und müssten bei der Gesamtbelastung für den Ort berücksichtigt werden.

Einwand: Ausweisung der drei WEB als Beschleunigungsflächen (HEI_01, HEI`MEC_01 und NID_ZÜL_01) nicht möglich.

Aufgrund der zu geringen Abstandsflächen zwischen den drei WE-Zonen ist eine klare Zuordnung, welche WEA Emissionen verursachen bzw. welcher Betreiber für die erforderlichen Minderungsmaßnahmen verantwortlich ist, nicht möglich. Insofern ist eine Vereinfachung der Genehmigungsvorgaben, wie auf Beschleunigungsflächen vorgesehen (Umweltbericht statt UVP), nicht durchführbar. Bisher fehlen dafür auch die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland: Die EU-Richtlinie RED III wurde bisher durch die Bundesrepublik nicht ratifiziert.

Einwand: Der für den TPEE des Regionalrates erstellte Umweltbericht für den WEB HEI_01 (Walbig) weist gravierende Mängel auf

Einwand: Verseuchung der Ackerböden durch Mikroplastikeinträge in Wasser und Feldfrüchte

Durch erosionsbedingten Abrieb von Mikroplastik an den Flügeln der Windanlagen beim Betrieb, kommt es zu einer weiträumigen, signifikanten Kontamination der Umgebung. Schätzungen sprechen von 80-150 Kilogramm pro Jahr und Windanlage. Bis zu 3 Tonnen in 20 Jahren!

Besonders die 80 Meter langen Flügel der hohen Windanlagen sind einer verstärkten Abnutzung ausgesetzt und müssen alle 8-10 Jahre überholt werden. Die Schäden treten vor allem an der Vorderkante im vorderen Drittel eines Rotorblatts, überwiegend in der Lackschicht, auf. Sie entstehen durch den Aufprall von Regentropfen, festen Partikeln und sonstigen Witterungseinflüssen.

Das Mikroplastik – meist Lacke, Epoxidharze und Bisphenol A – verteilt sich großflächig um die Windradstandorte, verseucht die Böden und gelangt damit in Feldfrüchte und das Wasser. Es reichert sich im menschlichen Körper an und beeinflusst bereits in geringsten Mengen den Hormonhaushalt.

Einwand: Auswirkung auf Tourismus und Kurgebiet

Heimbach, das Tor zum Nationalpark, lebt vom sanften Tourismus. Die hügelige Landschaft der Walbig prägt das Bild von Heimbach als Erholungslandschaft und Urlaubsregion. Jeder Besucher, der aus den Ballungsgebieten über die B265/L218 fährt, kommt an der geplanten Windradzone Walbig (HEI_01) vorbei: Acht Windriesen bis zu 250 Meter hoch, begrüßen den Nationalpark-Besucher… Eine Windindustriezone an dieser Stelle wäre ein schwerer Schaden, der alle Heimbacher Bemühungen um Tourismus und Fremdenverkehr bereits auf dem Weg in die kleinste Stadt NRW’s torpediert würde.

Die Walbig selber ist ein Landschaftsschutzgebiet, der Naturpark Eifel-Hohes Venn beginnt hier. Eine gewollte Windradplanung an dieser Stelle (Positivplanung!) ist kurzsichtig. Sie beschädigt das Image des Luftkurorts Heimbach als naturbelassenes Ausflugs- und Wanderparadies am Nationalpark Eifel.

Die „Kommunale Positivausweisung“ eines Wind-Energie-Bereichs Walbig wird von einem Großteil der Bewohner der Ortsteile Vlatten und Hergarten und der weiteren umliegenden Kommunen nicht befürwortet. Sie wurde auch nicht im offenen Dialog mit den Bürgern kommuniziert. Die nötigen Gutachten bezahlen die Projektierer.

Wir stehen selbstverständlich für weitere Erläuterungen oder Fragen gerne zur Verfügung und würden uns freuen, von der Bezirksregierung eine positive Antwort zu erhalten

Mit freundlichem Gruß

Die Region läuft Sturm!

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