17.02.2025: Einwendungen der AGW gegen den Aufstellungsbeschluss zum Sachlichen TeilplanErneuerbare Energien durch den Regionalrat Köln vom 20.12.2024

Quellenstr. 5, Vlatten: Schattenwurf an 128 Tagen im Jahr!
Triftstr. 4, Vlatten: Schattenwurf an 112 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 34, Vlatten: Schattenwurf an 182 Tagen im Jahr!
Im Bruch 4, Vlatten: Schattenwurf an 135 Tagen im Jahr!
K25 800, Heimbach (Gut Walbig): Schattenwurf an 190 Tagen im Jahr!
Merodestr. 14, Vlatten: Schattenwurf an 163 Tagen im Jahr!
In der Hilbach 64, Heimbach: Schattenwurf an 38 Tagen im Jahr!
Quellenstr. 4a,, Vlatten: Schattenwurf an 120 Tagen im Jahr!
Kermeterstr. 6, Hergarten: Schattenwurf an 112 Tagen im Jahr!
Mühlengasse 11, Vlatten: Schattenwurf an 147 Tagen im Jahr!
Triftstr. 6, Vlatten: Schattenwurf an 126 Tagen im Jahr!
Auf der Hostert 12, Vlatten: Schattenwurf an 162 Tagen im Jahr!
Mühlengasse 19, Vlatten: Schattenwurf an 148 Tagen im Jahr!
Weberstr. 3, Vlatten: Schattenwurf an 109 Tagen im Jahr!
Bachstr. 2, Vlatten: Schattenwurf an 187 Tagen im Jahr!
Kollepötz 16, Vlatten: Schattenwurf an 116 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 25, Vlatten: Schattenwurf an 185 Tagen im Jahr!
Kohnental 2, Heimbach: Schattenwurf an 117 Tagen im Jahr!
Mühlengasse 15, Vlatten: Schattenwurf an 151 Tagen im Jahr!
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Die Einwendungen der BI gegen den Windpark Walbig findet ihr hier.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Arbeitsgemeinschaft Windenergie Eifel & Börde (AGW) nimmt Stellung gegen den sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (EE) insbesondere zur Ausweisung von Windenergiebereichen für Windenergieanlagen (WEB).

Die AGW sieht es als wichtiges Informationsziel an, Bürger, Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit über die bisherigen Ergebnisse und Konsequenzen des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG) besonders wenn WEA weiter ausgebaut werden sollen. Die negativen Wirkungen von WEA auf die menschliche Gesundheit, auf den Schutz von Natur, Arten und der Landschaft in der Region Eifel und Börde müssen deutlich gemacht werden.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Ziele der Bundes- und Landesregierung zu einer Stromversorgung von 100 % aus Erneuerbaren Energie (EE) als Wind- und Solarenergie zu kommen, naturwissenschaftlich nicht möglich ist. Deutschland benötigt in der Spitze die Energie von 70-80 GW an Stromkapazität. Nach Abschalten von Kern- und Kohlekraftwerken, letztere bekanntlich am 15.04.2023, soll das Schwergewicht der Stromerzeugung durch Windanlagen erfolgen. Diese sind aber wenigsten 5-6 Tage in jedem Monat nicht in der Lage witterungsbedingt mehr als 1-3 % der technischen Kapazität aller Anlagen in Deutschland (on- und off shore) an Strom zu erbringen. Also an 80 Tagen im Jahr leisten Windräder fast nichts- dies ist im Übrigen auch für Windanlagen auf See der Fall.
Besonders drastisch waren diese Ausfälle der Stromleistung im Dezember 2024, in diesem Monat wurden sogar an sieben Tagen ab dem 16.12. fast kein Strom von Windanlagen produziert. Später dazu mehr.


Sachliche Einwände gegen die geplanten Windenergiebereiche:

1.Landesentwicklungsplan NRW (LEP)

Im geltenden LEP NRW in der LEP-Fassung von 2017, der 1. Änderung 2019 und der o.g. 2. Änderung des LEP NRW, die am 01.05.2024 in Kraft getreten ist, sind unter Abschnitt festgelegt:

10.2-2 Ziel Vorranggebiete für die Windenergienutzung:

Hierzu der Auszug aus der Lesefassung des LEP:

Für Nordrhein-Westfalen sind insgesamt mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche planerisch für die Windenergie festzulegen. Dazu sind in den sechs Planungsregionen Bereiche für die Nutzung der Windenergie als Vorranggebiete in den Regionalplänen (Windenergiebereiche) in mindestens folgendem Umfang festzulegen: • Planungsregion Arnsberg: 13 186 Hektar, • Planungsregion Detmold: 13 888 Hektar, • Planungsregion Düsseldorf: 4 151 Hektar, • Planungsregion Köln: 15 682 Hektar, • Planungsregion Münster: 12 670 Hektar, • Planungsregion des Regionalverbandes Ruhr: 2 036 Hektar.

Ende des Auszugs.

Einwendung 1: Die Flächenbeitragswerte sind größer als gefordert.

Für die Planungsregion Köln ist also eine Fläche von 15.682 ha vorgesehen. Da diese Vorranggebiete als Rotor-außerhalb-Flächen festzulegen sind, also nur der Mastfuß von WEA innerhalb der Windenergiebereiche (WEB) liegen muss, sind die WEB Flächen um die Länge der Rotoren zu erweitern. Diese können bis zu 80 oder 100 m lang sein, was eine zusätzlichen Flächenverbrauch bedeutet insbesondere wenn die Emission von Mikro- und Nanopartikeln um den WEA Mastfuß berücksichtigt wird- vergl Details dazu unter Abschnitt 3.5.

Die real belastete Fläche ist also größer als die für NRW vorgesehenen 1,8 % der Landesfläche. Und für die Planungsregion Köln ist die Flächenbeanspruchung jedenfalls größer als die mit 15.682 ha angesetzte Fläche.

Einwendung 2: Keine objektiven Kriterien für die Flächen der Planungsregionen

Objektive Kriterien für die Aufteilung der gesamten Fläche für NRW sind im LEP nicht aufgeführt und nicht erkennbar. Die Flächenzuteilung ist somit nach vom Landtag verabschiedeten Größenordnungen nicht nachvollziehbar.
Auch wurde augenscheinlich nicht berücksichtigt, dass große Bereiche der Planungsregion höhenbegrenzte Flächen enthalten. Einmal durch den Flughafen Köln- Bonn vornehmlich im Rheinisch Bergischen Gebiet. Zum anderen durch die militärischen Schutzzonen um die BW Flugplätze in Nörvenich und Geilenkirchen. Es muss davon ausgegangen werden, dass Einbeziehung von höhenbegrenzten Flächen nicht den Vorgaben des Wind BG entspricht und die Planungsregion Köln damit ungefähr 5.000 ha weniger also nur etwa 10.000 ha planen kann. Insgesamt ist die WEB-Verteilung auf die verschiedenen Planungsregionen damit nicht rechtssicher.

2. Teil- Regionalplan EE Planungsregion Köln

Nach den unter Einwendung 2 gemachten Ausführungen ist die Aufteilung der WEB- Gesamtfläche auf die sechs Planungsregionen nicht rechtssicher. Die Fläche im Ziel 10.2-2 des LEP für die Planungsregion Köln muss deutlich verkleinert werden.

Einwendung 3: Keine gleiche Verteilung der WEB östlich und westlich der Rheinschiene

Die Verteilung der WEB Bereiche in der Planungsregion auf die Seiten rechts und links des Rheins ist nicht ausgewogen. Auf das linksrheinische Gebiet entfallen mehr als 90 % der WEB Flächen der Planungsregion, während auf rechtsrheinischem Gebiet mit nur 10 % mindestens 15 Gemeinden überhaupt keine WEB neu aufnehmen müssen. Die Verteilung 90 zu 10 ist nicht nachvollziehbar und muss korrigiert werden.

Einwendung 4: Übererfüllung der Wind-Flächenbeitragswerte

Flächen z.B. Windkraftkonzentrationszonen, auf denen Windanlagen errichtet worden sind, wurden teilweise bei der Flächenzuweisung im Teilplan nicht berücksichtigt. Nach den Unterlagen der Bezirksregierung wird eine Fläche von 16.695 ha ausgewiesen. Darunter sind nur 70 % der vorhandenen für Windanlagen genutzen und reservierten Flächen enthalten. Die Differenz von gut 3.000 ha müsste den WEB zugerechnet werden, was eine Übererfüllung der im LEP genannten Fläche für die Planungsregion Köln bedeutet. Dies ist im Interesse von Anwohner, Natur, Arten und Landschaft abzulehnen.

Einwendung 5: Beschleunigungsgebiete aussetzen

Die Plankarten enthalten markierte Beschleunigungsgebiete, für die Umweltprüfverfahren im Sinne der EU Richtlinie 2023/2413 gemindert werden können. Da diese Richtlinie wie auch der Art. 15 c Abs 1 Buchstabe a RED noch nicht vom Bund übernommen worden sind, ist die Umsetzung von Beschleunigungsgebieten auszusetzen bis der Bund diese Richtlinien RED übernommen hat.

Einwendung 6: Kreis Euskirchen im Teilplan besonders benachteiligt

Der Kreis Euskirchen wird bei der WEB-Flächenzuweisung benachteiligt. Mit 4304 ha oder 3,45 der Kreisfläche liegt die geplante Zuweisung an WEB wesentlich über dem anteiligen Wert des Planungsregion Köln von 2,13 %. Die WEB- Zuweisung ist mit etwa 60 % über dem Durchschnitt der Planungsregion zu hoch.

3. Besondere Hinweise zum Bau weiterer Windanlagen (WEA)

Zum Thema Windenergieausbau hier einige Richtigstellungen der Aussagen, die von WEA- Projektierern und diesen nahestehenden Politikern und Medien vertreten und leider auch in entsprechenden Paragraphen des BauGB und anderer Gesetze Eingang gefunden haben um mehr Flächen für weitere Windanlagen zu fordern. Treiber ist hier unter dem Vorwand eines Klimaschutzes allein der Gewinn durch WEA, bei den neuartigen hohen Anlagen (250 m Spitzenhöhe, 7 MW Leistung) können bis zu 30 % ROI als Rendite auf das eingesetzte Investment erwartet werden. Und dies für 20 Jahre wegen der staatlich garantierten hohen Subventionen durch das EEG.

Die vereinbarten Nachhaltigkeitsziele im Stromsektor können wesentlicher schneller und kostengünstiger als mit Windanlagen mittels CCS/CCU erreicht werden.

Ausblick und Empfehlung:

Es wurde sechs Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf des Teilplans EE insbesondere Wind des Regionalplans Köln aufgeführt, der zum Teil auf erheblichen Rechtsmängel aufgebaut ist.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der weitere Ausbau von Windanlagen auf naturwissenschaftlich-technischen Gründen nicht zu einer Verbesserung der Stromversorgung in der Region Köln beitragen kann, solange ausreichende Stromspeicher und -leitungen fehlen.

Stattdessen profitieren nur Wenige – besonders Windanlagen- Projektierer und -Betreiber wie auch Landbesitzer von dem Ausbau von Windanlagen. Gesundheitliche Nachteile haben die Anwohner und deren Tiere. Der Schutz von Natur, Arten und der Landschaft wird ausgehebelt. Der Boden und das Grundwasser um die WEA wird durch Mikro- und Nanopartikel kontaminiert.

Auf einen Weg zu einer nachhaltigen Stromversorgung ohne WEA wird hingewiesen.

Nach den Vorschriften der Artikel 2 und 20a GG sind die Mitglieder vom Regionalrat und der Bezirksregierung Köln verpflichtet, Schaden von Mensch und Tier abzuwenden. Der Ausbau von Windanlagen bewirkt das Gegenteil!

Den Mitgliedern des Regionalrats Köln wird empfohlen, den vorgelegten Teilplan Wind des Regionalplans Köln nicht zu beschließen.

Für weitergehende Fragen und Erläuterung stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Gez Ralf Hoffmann

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