17.02.2025: Einwendungen der AGW gegen den Aufstellungsbeschluss zum Sachlichen TeilplanErneuerbare Energien durch den Regionalrat Köln vom 20.12.2024
Die Einwendungen der BI gegen den Windpark Walbig findet ihr hier.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Arbeitsgemeinschaft Windenergie Eifel & Börde (AGW) nimmt Stellung gegen den sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (EE) insbesondere zur Ausweisung von Windenergiebereichen für Windenergieanlagen (WEB).
Die AGW sieht es als wichtiges Informationsziel an, Bürger, Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit über die bisherigen Ergebnisse und Konsequenzen des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG) besonders wenn WEA weiter ausgebaut werden sollen. Die negativen Wirkungen von WEA auf die menschliche Gesundheit, auf den Schutz von Natur, Arten und der Landschaft in der Region Eifel und Börde müssen deutlich gemacht werden.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Ziele der Bundes- und Landesregierung zu einer Stromversorgung von 100 % aus Erneuerbaren Energie (EE) als Wind- und Solarenergie zu kommen, naturwissenschaftlich nicht möglich ist. Deutschland benötigt in der Spitze die Energie von 70-80 GW an Stromkapazität. Nach Abschalten von Kern- und Kohlekraftwerken, letztere bekanntlich am 15.04.2023, soll das Schwergewicht der Stromerzeugung durch Windanlagen erfolgen. Diese sind aber wenigsten 5-6 Tage in jedem Monat nicht in der Lage witterungsbedingt mehr als 1-3 % der technischen Kapazität aller Anlagen in Deutschland (on- und off shore) an Strom zu erbringen. Also an 80 Tagen im Jahr leisten Windräder fast nichts- dies ist im Übrigen auch für Windanlagen auf See der Fall.
Besonders drastisch waren diese Ausfälle der Stromleistung im Dezember 2024, in diesem Monat wurden sogar an sieben Tagen ab dem 16.12. fast kein Strom von Windanlagen produziert. Später dazu mehr.
Sachliche Einwände gegen die geplanten Windenergiebereiche:
1.Landesentwicklungsplan NRW (LEP)
Im geltenden LEP NRW in der LEP-Fassung von 2017, der 1. Änderung 2019 und der o.g. 2. Änderung des LEP NRW, die am 01.05.2024 in Kraft getreten ist, sind unter Abschnitt festgelegt:
10.2-2 Ziel Vorranggebiete für die Windenergienutzung:
Hierzu der Auszug aus der Lesefassung des LEP:
Für Nordrhein-Westfalen sind insgesamt mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche planerisch für die Windenergie festzulegen. Dazu sind in den sechs Planungsregionen Bereiche für die Nutzung der Windenergie als Vorranggebiete in den Regionalplänen (Windenergiebereiche) in mindestens folgendem Umfang festzulegen: • Planungsregion Arnsberg: 13 186 Hektar, • Planungsregion Detmold: 13 888 Hektar, • Planungsregion Düsseldorf: 4 151 Hektar, • Planungsregion Köln: 15 682 Hektar, • Planungsregion Münster: 12 670 Hektar, • Planungsregion des Regionalverbandes Ruhr: 2 036 Hektar.
Ende des Auszugs.
Einwendung 1: Die Flächenbeitragswerte sind größer als gefordert.
Für die Planungsregion Köln ist also eine Fläche von 15.682 ha vorgesehen. Da diese Vorranggebiete als Rotor-außerhalb-Flächen festzulegen sind, also nur der Mastfuß von WEA innerhalb der Windenergiebereiche (WEB) liegen muss, sind die WEB Flächen um die Länge der Rotoren zu erweitern. Diese können bis zu 80 oder 100 m lang sein, was eine zusätzlichen Flächenverbrauch bedeutet insbesondere wenn die Emission von Mikro- und Nanopartikeln um den WEA Mastfuß berücksichtigt wird- vergl Details dazu unter Abschnitt 3.5.
Die real belastete Fläche ist also größer als die für NRW vorgesehenen 1,8 % der Landesfläche. Und für die Planungsregion Köln ist die Flächenbeanspruchung jedenfalls größer als die mit 15.682 ha angesetzte Fläche.
Einwendung 2: Keine objektiven Kriterien für die Flächen der Planungsregionen
Objektive Kriterien für die Aufteilung der gesamten Fläche für NRW sind im LEP nicht aufgeführt und nicht erkennbar. Die Flächenzuteilung ist somit nach vom Landtag verabschiedeten Größenordnungen nicht nachvollziehbar.
Auch wurde augenscheinlich nicht berücksichtigt, dass große Bereiche der Planungsregion höhenbegrenzte Flächen enthalten. Einmal durch den Flughafen Köln- Bonn vornehmlich im Rheinisch Bergischen Gebiet. Zum anderen durch die militärischen Schutzzonen um die BW Flugplätze in Nörvenich und Geilenkirchen. Es muss davon ausgegangen werden, dass Einbeziehung von höhenbegrenzten Flächen nicht den Vorgaben des Wind BG entspricht und die Planungsregion Köln damit ungefähr 5.000 ha weniger also nur etwa 10.000 ha planen kann. Insgesamt ist die WEB-Verteilung auf die verschiedenen Planungsregionen damit nicht rechtssicher.
2. Teil- Regionalplan EE Planungsregion Köln
Nach den unter Einwendung 2 gemachten Ausführungen ist die Aufteilung der WEB- Gesamtfläche auf die sechs Planungsregionen nicht rechtssicher. Die Fläche im Ziel 10.2-2 des LEP für die Planungsregion Köln muss deutlich verkleinert werden.
Einwendung 3: Keine gleiche Verteilung der WEB östlich und westlich der Rheinschiene
Die Verteilung der WEB Bereiche in der Planungsregion auf die Seiten rechts und links des Rheins ist nicht ausgewogen. Auf das linksrheinische Gebiet entfallen mehr als 90 % der WEB Flächen der Planungsregion, während auf rechtsrheinischem Gebiet mit nur 10 % mindestens 15 Gemeinden überhaupt keine WEB neu aufnehmen müssen. Die Verteilung 90 zu 10 ist nicht nachvollziehbar und muss korrigiert werden.
Einwendung 4: Übererfüllung der Wind-Flächenbeitragswerte
Flächen z.B. Windkraftkonzentrationszonen, auf denen Windanlagen errichtet worden sind, wurden teilweise bei der Flächenzuweisung im Teilplan nicht berücksichtigt. Nach den Unterlagen der Bezirksregierung wird eine Fläche von 16.695 ha ausgewiesen. Darunter sind nur 70 % der vorhandenen für Windanlagen genutzen und reservierten Flächen enthalten. Die Differenz von gut 3.000 ha müsste den WEB zugerechnet werden, was eine Übererfüllung der im LEP genannten Fläche für die Planungsregion Köln bedeutet. Dies ist im Interesse von Anwohner, Natur, Arten und Landschaft abzulehnen.
Einwendung 5: Beschleunigungsgebiete aussetzen
Die Plankarten enthalten markierte Beschleunigungsgebiete, für die Umweltprüfverfahren im Sinne der EU Richtlinie 2023/2413 gemindert werden können. Da diese Richtlinie wie auch der Art. 15 c Abs 1 Buchstabe a RED noch nicht vom Bund übernommen worden sind, ist die Umsetzung von Beschleunigungsgebieten auszusetzen bis der Bund diese Richtlinien RED übernommen hat.
Einwendung 6: Kreis Euskirchen im Teilplan besonders benachteiligt
Der Kreis Euskirchen wird bei der WEB-Flächenzuweisung benachteiligt. Mit 4304 ha oder 3,45 der Kreisfläche liegt die geplante Zuweisung an WEB wesentlich über dem anteiligen Wert des Planungsregion Köln von 2,13 %. Die WEB- Zuweisung ist mit etwa 60 % über dem Durchschnitt der Planungsregion zu hoch.
3. Besondere Hinweise zum Bau weiterer Windanlagen (WEA)
Zum Thema Windenergieausbau hier einige Richtigstellungen der Aussagen, die von WEA- Projektierern und diesen nahestehenden Politikern und Medien vertreten und leider auch in entsprechenden Paragraphen des BauGB und anderer Gesetze Eingang gefunden haben um mehr Flächen für weitere Windanlagen zu fordern. Treiber ist hier unter dem Vorwand eines Klimaschutzes allein der Gewinn durch WEA, bei den neuartigen hohen Anlagen (250 m Spitzenhöhe, 7 MW Leistung) können bis zu 30 % ROI als Rendite auf das eingesetzte Investment erwartet werden. Und dies für 20 Jahre wegen der staatlich garantierten hohen Subventionen durch das EEG.
- Mit mehr EE und besonders Windanlagen steigen die Strompreise weiter. Seit 2010 sind die Strompreise ständig parallel zum Ausbau der EE gestiegen, wobei die Subventionen für Windanlagen aber auch steigende Netzkosten wesentliche Treiber sind. Die Energie- bzw Stromarmut nimmt stetig zu.
Ein Beispiel. Im Februar 25 wird in unserer Region der Voreifel Preise von 45 ECent/ kW verlangt. - Wir haben genug Windräder in Deutschland. Mit 172 GW Kapazität an EE, davon 72 aus Wind, sind die 50-70 GW Stromleistung, die den Strombedarf in Deutschland vollkommen deckt, dreimal überversorgt, wenn die Sonne scheint und Wind weht. Andernfalls wird die Notwenigkeit zu Teilabschaltungen des Stromnetzes ( Brownout) wegen zu viel elektrischer Energie wahrscheinlicher. Und diese Volatilität darf nicht weiterdurch mehr Windanlagen steigen
- Mehr Windräder bedeuten nicht mehr Klimaschutz, denn die in Deutschland eingesparten C-haltigen Energieträger wie Gas, Öl und Kohle werden woanders verbrannt. Rechnerisch sinkt die CO2 -Emission in Deutschland. Die Verlagerung von industriellen Produktionen nach Osteuropa, China und in die Türkei bedeuten keine Klimaverbesserung sondern eine Verschiebung der Emission und lässt Deutschland in der CO2 Bilanz gut dastehen.
- EE Herstellung bedeutet den Verbrauch vieler Rohstoffe, deren Gewinnung große Umweltschäden bedingen und auch eine CO2- Vorlast der Anlagen für EE Strom mit sich bringen. Diese Vorlast wird in den Narrativen der WEB Projektierer unterschlagen.
- Emission von Mikro- und Nanopartikeln Windräder sehen nicht nur wie CDU Kanzlerkandidat Friedrich Merz gesagt hat: „Scheusslich in der Landschaft aus“ sondern sie verursachen große gesundheitliche Gefahren für Mensch und Tier durch Emission von hörbarem Schall, Körper- und Infraschall und durch den Abrieb von Mikro- und Nanopartikeln von den Windradrotoren durch Wind und Witterungseinflüsse. Dieser Abrieb liegt bei den modernen Anlagen in der Größenordnung von 160 kg pro Windanlage und Jahr. Und das für 20 Jahre! Damit wird der Boden unter und um Windenergieanlagen kontaminiert mit Kunststoff- Partikeln.
Die Kunststoff-Partikel enthalten u.a. PFAS und Bisphenol A, das hormontoxisch ist. Die Rotorpartikel werden von Pflanzen mit dem Wasser aufgenommen und gehen direkt in Nahrungsmittel für Mensch und Tier mit den durch Nanopartikeln schleichenden gesundheitlichen Wirkungen. - Ausgaben für den Staat sehr hoch Der Staat zahlt für 1.000 neue Windräder rund 40 Mrd € über die Subventionsperiode von 20 Jahren nach den bisherigen Sätzen des EEG an die Betreiber. Und mit einer Verdoppelung der Windkraftkapazität von 60 auf 120 GW bedeuted dies 10.000 Windräder mehr bei 6 MW je Windanlage. Insgesamt also 400 Mrd €! Dazu kommen die Ausgaben für die existierenden Anlagen und zusätzlich schlagen die geplanten Ausgaben für Stromleitungen mit noch mindestens 500 Mrd € zu Buche. Insgesamt ergibt dies mit Netzmanagementausgaben mehr als 1 Bio Eur, die für andere dringend notwendige Investitionen eingesetzt werden sollten. (Schulen, Infrastruktur, Verteidigung, Renten, Gesundheitseinrichtungen etc).
- Kostengünstiger Weg zu einer nachhaltigen Stromversorgung Alternativ zu dem Ausbau der WEA können den benötigten Strom ohne Abhängigkeit von Wind und Sonn die bestehenden Kohlekraftwerke den Strom nachhaltig erzeugen, wenn das CO2 an den Kaminen abgezogen wird (CCS_Verfahren. Bereits im Mai 2024hatte der Wirtschaftsminister CCS als Gesetzesvorlage an den Bundestag geschickt hat für die Anwendung in Industrien mit hoher CO2 Emission ( Zement, Stahl und Kalk). Das Verfahren wird seit Jahren in Deutschland eingesetzt. Die Verwendung von CCS ist aber für Stromerzeugung in Deutschland auf Druck der Windlobby verboten. Auch wird der Gesetzentwurf im Bundestag von Politikern, die der Windkraftlobby nahe stehen, festgehalten wie von Christian Lindner kürzlich in einem Fernseh- „Schlagabtausch“ mitgeteilt. Auch würde der Strom dann bedarfsgerecht mit guter Qualität zur Verfügung stehen. Eine wesentliche Voraussetzung für den Aufschwung einer Industrieregion wie NRW!
Die vereinbarten Nachhaltigkeitsziele im Stromsektor können wesentlicher schneller und kostengünstiger als mit Windanlagen mittels CCS/CCU erreicht werden.
Ausblick und Empfehlung:
Es wurde sechs Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf des Teilplans EE insbesondere Wind des Regionalplans Köln aufgeführt, der zum Teil auf erheblichen Rechtsmängel aufgebaut ist.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der weitere Ausbau von Windanlagen auf naturwissenschaftlich-technischen Gründen nicht zu einer Verbesserung der Stromversorgung in der Region Köln beitragen kann, solange ausreichende Stromspeicher und -leitungen fehlen.
Stattdessen profitieren nur Wenige – besonders Windanlagen- Projektierer und -Betreiber wie auch Landbesitzer von dem Ausbau von Windanlagen. Gesundheitliche Nachteile haben die Anwohner und deren Tiere. Der Schutz von Natur, Arten und der Landschaft wird ausgehebelt. Der Boden und das Grundwasser um die WEA wird durch Mikro- und Nanopartikel kontaminiert.
Auf einen Weg zu einer nachhaltigen Stromversorgung ohne WEA wird hingewiesen.
Nach den Vorschriften der Artikel 2 und 20a GG sind die Mitglieder vom Regionalrat und der Bezirksregierung Köln verpflichtet, Schaden von Mensch und Tier abzuwenden. Der Ausbau von Windanlagen bewirkt das Gegenteil!
Den Mitgliedern des Regionalrats Köln wird empfohlen, den vorgelegten Teilplan Wind des Regionalplans Köln nicht zu beschließen.
Für weitergehende Fragen und Erläuterung stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Gez Ralf Hoffmann