17.02.2025: Einwendungen der BI die Region läuft Sturm! gegen den Aufstellungsbeschluss zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien durch den Regionalrat Köln vom 20.12.2024
Die allgemeinen Einwendungen der AG-W findet ihr hier.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bürgerinitiative „Die Region läuft Sturm“ spricht für die von der Ausweisung eines Windenergiebereichs Heimbach-Walbig (Zone HEI_01) betroffenen Anwohner.

Die Zone HEI_01 wäre die dritte Windenergiezone auf den Höhenzügen über den Ortschaften Heimbach-Vlatten und Heimbach-Hergarten. Der WEB Walbig und die bereits genehmigten Zonen HEI_MEC_01 (WEB Repoweringzone Vlatten) und NID_ZÜL_01 (WEB Nideggen- Wollersheim) würde unsere Ortschaft von drei Seiten umschließen.
Da auch die Abstände zwischen den einzelnen WEB viel zu klein sind, entsteht eine Mauer aus Windanlagen von Nordosten bis Südwesten, hoch über der Ortslage Vlatten. Schattenwurf und Schall den ganzen Tag über, aus unterschiedlichen Richtungen, würde das Leben in unseren Dörfern zur Qual machen. Wir ersuchen Sie, den WEB Heimbach-Walbig (HEI_01) aus der Planung zu nehmen. Die Stadt Heimbach übererfüllt auch mit der Flächenausweisung aus den zwei bereits vorhandenen WEB die Vorgaben der Landesregierung zur Flächenausweisung.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen,
mit freundlichem Gruß
BI Die Region läuft Sturm!
Umfassung von Ortschaften
Laut Anlage 2 zum TPEE 2024, Begründung zur Vorlage RR 44/2024, Seite 76 ff (Gutachten „Umfassung von Ortschaften durch Windenergieanlagen“ des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern von 2013, mit konzeptioneller Überarbeitung der Fachagentur Windenergie an Land von 2021)
Einwand Umfassung/Umklammerung der Ortslage Heimbach-Vlatten:
Drei Windenergiebereiche im unmittelbaren Umfeld der Ortslage Heimbach-Vlatten Bezeichnung der WEB: HEI_01 (WEB Walbig), HEI_MEC_01 (WEB Repoweringzone Vlatten), NID_ZÜL_01 (WEB Nideggen-Wollersheim)
Diese drei WEB mit einer Gesamtfläche vom ca. 345 ha umschließen das Ortsgebiet von Vlatten von Nordosten bis Südwesten in einem Umfang von ca. 220 Grad. Damit ist der Tatbestand einer Umklammerung der Ortsgebiets (über 180 Grad) erfüllt.
Zu geringe Abstandsflächen zwischen den drei einzelnen ausgewiesenen WEB.
Der geforderte Mindestabstand zwischen den einzelnen WEB von mind. 60° wird nicht
eingehalten: Abstand zwischen HEI_01 und HEI_MEC_ 01: Ca. 35°. Abstand zwischen HEI_ MEC_01 und NID_ZÜL_01: Ca. 25°.
Damit kommt es zu einer großflächigen Umklammerung von ca. 220°, auf den Höhenzügen ca. 80 Meter, über der Vlattener Tallage.
HEI_MEC_01 hat bereits eine Baugenehmigung als Repoweringzone. NID_ZÜL_01 hat ebenfalls bereits eine Baugenehmigung (Kreis Düren)
Somit ist von einer Neu-Genehmigung einer dritten Zone HEI_01 (Walbig) Abstand zu nehmen.
Einwand: Umfassung/Umklammerung der Ortslage Hergarten:
Drei Windenergiebereiche im Umfeld der Ortslage Heimbach-Hergarten
Bezeichnung der WEB: HEI_01 (WEB Walbig), HEI_MEC_01 (WEB Repoweringzone Vlatten), MEC_03 (Mechernich-Glehn)
Diese drei WEB mit einer Gesamtfläche vom ca. 330 ha umschließen das Ortsgebiet von Heimbach-Hergarten von Nordwesten bis Südosten in einem Umfang von ca. 200 Grad. Damit ist der Tatbestand einer Umklammerung der Ortsgebiets (über 180 Grad) erfüllt. Der geforderte Mindestabstand zwischen den einzelnen WEB von mind. 60° wird nicht eingehalten: Abstand zwischen HEI_01 und HEI_MEC_ 01: Ca. 30°.
Damit kommt es zu einer großflächigen Umklammerung von ca. 200° auf den Höhenzügen über der Hergartner Dorflage.
Somit ist auch in diesem Fall von einer Neu-Genehmigung einer dritten Zone HEI_01 (Walbig) Abstand zu nehmen.
Einwand: Schall und Schattenwurf Gutachten der drei WEB auf die Ortslage Vlatten ungenügend (HEI_01, HEI_MEC_01 und NID_ZÜL_01)
Die vorliegenden Gutachten zu Schall und Schattenwurf Belastung durch eine geplanten Zone Walbig (HEI_01) sind für eine Beurteilung absolut ungeeignet, da der weitere, dritte WEB vor Ort ( NID_ZÜL_01) nicht in die gutachterlichen Schall -und Schattenwurfprognosen mit einbezogen worden ist.
Die bereits genehmigten vier WEA ́s bei Nideggen-Wollersheim (NID_ZÜL_01) sind als vorhandene Vorbelastung schlichtweg „vergessen“ worden, obwohl die gleichen Projektierer beteiligt sind. Da diese Zone bis auf ca. 730m an die Vlattener Wohnbebauung heranrücken soll, sind die Schattenwurf- und Schallbelastungen der vier geplanter 250-Meter- Windanlagen für die Bewohner von Vlatten relevant und müssten bei der Gesamtbelastung für den Ort berücksichtigt werden.
Einwand: Ausweisung der drei WEB als Beschleunigungsflächen (HEI_01, HEI`MEC_01 und NID_ZÜL_01) nicht möglich.
Aufgrund der zu geringen Abstandsflächen zwischen den drei WE-Zonen ist eine klare Zuordnung, welche WEA Emissionen verursachen bzw. welcher Betreiber für die erforderlichen Minderungsmaßnahmen verantwortlich ist, nicht möglich. Insofern ist eine Vereinfachung der Genehmigungsvorgaben, wie auf Beschleunigungsflächen vorgesehen (Umweltbericht statt UVP), nicht durchführbar. Bisher fehlen dafür auch die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland: Die EU-Richtlinie RED III wurde bisher durch die Bundesrepublik nicht ratifiziert.
Einwand: Der für den TPEE des Regionalrates erstellte Umweltbericht für den WEB HEI_01 (Walbig) weist gravierende Mängel auf
- Nach den vorliegenden Gutachten der Fa. Bosch und Partner wurde nur ein Teilgebiet des WEB Walbig untersucht. Die Größe der bewerteten Fläche wird mit 110 ha angegeben. (1.03) Die ausgewiesene Fläche, laut kommunaler Positivplanung, der Stadt Heimbach wird mit 145,5 ha angegeben. (Diese Fläche wird auch auf dem angegebenen Kartenausschnitt des Umweltberichts ausgewiesen)
- In der Rubrik 2 „Ermittlung und Bestand der Umweltauswirkungen“ wird im Unterpunkt „Kurorte / -gebiete und Erholungsort /-gebiete (2.01) die Tatsache, dass Heimbach ein Kurort, Kurgebiet ist, mit allen daraus resultierenden Konsequenzen – unterschlagen, dargestellt)
- Erholen (lärmarme Erholungsräume) wird für das Gebiet HEI-01 (Walbig) ebenfalls verneint (2.02), trotzdem die gesamte Gegend (laut Lanuv) als Region von lärmarmen Erholungsräumen mit herausragender Bedeutung dargestellt wird (ER-K-37) und dieses Kriterium eine wichtige Größe für Heimbach als ausgewiesenen Luftkurort ist.
- Auswirkungen auf das Wohnumfeld werden ebenfalls verneint (2.03). Acht geplante Windanlagen mit 250 Metern Höhe, beeinflussen massiv durch Schall- und Schattenwurf-Werte, das Wohnen in den Ortschaften Vlatten und Hergarten. (Neben zwei weiteren WEB mit bereits genehmigten WEA die gleichzeitig laufen)
- FFH / Vogelschutzgebiete (2.05), sowie Naturschutzgebiete (2.07) mit planungsrelevanten Arten (2.08) finden, nach diesem Umweltbericht, im Umfeld des WEB nicht/kaum statt…
Dazu der Auszug aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Errichtung von acht WEA im Windpark Walbig (HEI_01):
„In einem Umkreis bis etwa 3,5 km um die geplanten WEA-Standorte befinden sich (teil- weise überdeckend) insgesamt 13 Naturschutzgebiete, fünf FFH-Gebiete und zwei Vogelschutzgebiet.
- NSG Vlattener Bachtal und Lützenberghang (ca. 600 m)
- NSG Kalkberg (ca. 1,5 km)
- NSG Bürvenicher Berg und Tötschberg sowie Berg- und Mausbachtal (ca. 1,7 km)
- NSG Buntsandsteinfelsen im Rurtal von Untermaubach bis Abenden (ca. 2 km)
- NSG Südwestexponierte Wälder und Felsbereiche im Rurtal (ca. 2 km)
- NSG Heimbachtal (ca. 2 km)
- NSG Oberes Schluchtbachtal (ca. 2,5 km)
- NSG Buntsandsteinfelsen bei Blens (ca. 2,5 km)
- NSG Meuchelberg und südexponierte Hänge am Staubecken Heimbach (ca. 2,5 km) • NSG Rurtal von der Staumauer Heimbach bis Stadtgrenze nördlich Blens (ca. 2,8 km) • NSG Schluchtbachtal/ Talsystem Bürvenicher Bach (ca. 3 km)
- NSG Kermeter (ca. 3 km)
- NSG Rotbach und Bruchbachtal (ca. 3,3 km)
- FFH-Gebiet Ruraue von Heimbach bis Obermaubach (ca. 2,8 km)
- FFH-Gebiet Buntsandsteinfelsen im Rurtal (ca. 2 km)
- FFH-Gebiet Bürvenicher Berg/ Tötschberg (ca. 3,5 km)
- FFH-Gebiet Kermeter (ca. 2,4 km)
- FFH-Gebiet Meuchelberg (ca. 2,9 km)
- VSG Buntsandsteinfelsen im Rurtal (ca. 2 km)
- VSG Kermeter-Hetzinger Wald (ca. 2,4 km)“
- Überflutungsgefahr durch Versiegelung im WEB Walbig (HEI_01) ignoriert. (2.15)
Im vorgelegten Umweltbericht fehlen hydrologische Berechnungen und / oder Angaben in Bezug auf eine erhöhte Überflutungsgefahr bei Starkregenereignissen durch die Inanspruchnahme des WEB Walbig als WEA Stellfläche, für die Ortschaft Vlatten.
Der zur Bebauung beplante Bereich Walbig entwässert sich über die Gräben Im Dall 1 und 2 in den Vlattener Bach.
Laut Umweltbericht des Planungsbüros VdH würden für 8 WEA (geplant) auf dem WEB insgesamt 27.536 qm Acker-, Gebüsch-, Saumstreifen und Begleitgrün versiegelt bzw. teilversiegelt. Eine überschlägige Berechnung der bei einem Starkregenereignis abfließenden Wassermenge ergibt durch diese Versiegelung eine erhebliche Zunahme. Beispielrechnung für ein Regenereignis mit 100 L/qm (2021 waren es 100 – 150 L/qm): 27.536 qm x 100 L/qm x 0,2 (Abflussbeiwert für Ackerland, Grünflächen…) = 550.760 L. 27.536 qm x 100 L/qm x 0,7 (Abflussbeiwert für befestigte Schotterflächen) = 1.927660 L. Hieraus ergibt sich ein Unterschied von 1.376 900 L oder 1.376,9 cbm Wasser, welches zusätzlich vom Vlattener Bach aufgenommen werden muss.
Dies erhöht die Überflutungsgefahr für die Ortslage Vlatten!
Im Umweltbericht der Firma Bosch und Partner wird dazu nichts ausgeführt! - Keine Berücksichtigung der Walbig (HEI_01) als wichtiges Quellgebiet für Vlatten (2.17) und die ganzjährige Wasserversorgung des Bachlaufes.
In der Walbig liegt das eigentliche Quellgebiet für den Vlattener Bach. Die alte Vlattener Quellenfassung/Brunnenstube steht oberhalb der Kreuzung B265/L218. Diese Quelle lieferte über Jahrhunderte das Trinkwasser für Vlatten und liefert bis heute die ganzjährige Wasserversorgung für den Bach. Ein wichtiger Grund für die historische Ortsgründung an dieser Stelle.
Der Quellzulauf aus der Walbig mündet in der Vlattener Mühlengasse. Der vom Kermeter (Hergarten) kommende sog. Schafbach trocknet im Sommer aus und hat keine ganzjährige Wasserführung. - Grundwasserkörper nicht berücksichtigt (1.16): Die Walbig versorgt Vlatten ganzjährig mit Grundwasser.
Die Walbig garantiert den Grundwasserspiegel in Vlatten (2.16). Die Wasserverfügbarkeit der Wasserentnahmestelle für die Landwirtschaft Am Burgpark in Vlatten und der Quellzufluß des Weihers im Vlattener Burg-Park hängen von der ganzjährigen Wasserzufuhr aus den Wasseradern der Walbig ab.
Die vorliegenden Gutachten berücksichtigen die Bedeutung der Walbig als verlässliches Quellgebiet für den Bach und als Grundwasserreservoir für Vlatten nicht. Um irreversible Schäden zu vermeiden, sind umfassende hydrologische Gutachten und Schutzmaßnahmen erforderlich. - Regional bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich Vlatten und Hergarten nicht berücksichtigt (2.23)
Wollersheim, Vlatten und Hergarten sind uralter Siedlungsräume an den Ufern des Vlattener Baches. Die drei Dörfer wurden unter der Nummer 186 als regional bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche (KLB) in der Liste erhaltenswerter historischer Ortskerne, des Landschaftsverband Rheinland, in den Regionalplan aufgenommen.
Das Straßendorf Hergarten lag an der Via Agrippa, der römischen Straße von Köln nach Trier.
Die älteste namentliche Erwähnung des Ortes Vlatten stammt aus dem Jahr 839 n.Chr. Vlatten ist in einem Schenkungsakt, den Lothar I. am 6.12.846 zugunsten der Abtei Prüm beurkundet, als Königspfalz benannt, in der Urkunde Lothars II. vom Jahr 855 als Königsvilla. Teile der heutigen Vlattener Kirche stammen aus dieser Zeit.
Eine besondere Berücksichtigung und Bewertung bei der Ermittlung im Umweltbericht wie sich 250 Meter Windräder auf das hist. Ortsbild auswirken, hat leider bisher nicht stattgefunden.
Einwand: Verseuchung der Ackerböden durch Mikroplastikeinträge in Wasser und Feldfrüchte
Durch erosionsbedingten Abrieb von Mikroplastik an den Flügeln der Windanlagen beim Betrieb, kommt es zu einer weiträumigen, signifikanten Kontamination der Umgebung. Schätzungen sprechen von 80-150 Kilogramm pro Jahr und Windanlage. Bis zu 3 Tonnen in 20 Jahren!
Besonders die 80 Meter langen Flügel der hohen Windanlagen sind einer verstärkten Abnutzung ausgesetzt und müssen alle 8-10 Jahre überholt werden. Die Schäden treten vor allem an der Vorderkante im vorderen Drittel eines Rotorblatts, überwiegend in der Lackschicht, auf. Sie entstehen durch den Aufprall von Regentropfen, festen Partikeln und sonstigen Witterungseinflüssen.
Das Mikroplastik – meist Lacke, Epoxidharze und Bisphenol A – verteilt sich großflächig um die Windradstandorte, verseucht die Böden und gelangt damit in Feldfrüchte und das Wasser. Es reichert sich im menschlichen Körper an und beeinflusst bereits in geringsten Mengen den Hormonhaushalt.
Einwand: Auswirkung auf Tourismus und Kurgebiet
Heimbach, das Tor zum Nationalpark, lebt vom sanften Tourismus. Die hügelige Landschaft der Walbig prägt das Bild von Heimbach als Erholungslandschaft und Urlaubsregion. Jeder Besucher, der aus den Ballungsgebieten über die B265/L218 fährt, kommt an der geplanten Windradzone Walbig (HEI_01) vorbei: Acht Windriesen bis zu 250 Meter hoch, begrüßen den Nationalpark-Besucher… Eine Windindustriezone an dieser Stelle wäre ein schwerer Schaden, der alle Heimbacher Bemühungen um Tourismus und Fremdenverkehr bereits auf dem Weg in die kleinste Stadt NRW’s torpediert würde.
Die Walbig selber ist ein Landschaftsschutzgebiet, der Naturpark Eifel-Hohes Venn beginnt hier. Eine gewollte Windradplanung an dieser Stelle (Positivplanung!) ist kurzsichtig. Sie beschädigt das Image des Luftkurorts Heimbach als naturbelassenes Ausflugs- und Wanderparadies am Nationalpark Eifel.
Die „Kommunale Positivausweisung“ eines Wind-Energie-Bereichs Walbig wird von einem Großteil der Bewohner der Ortsteile Vlatten und Hergarten und der weiteren umliegenden Kommunen nicht befürwortet. Sie wurde auch nicht im offenen Dialog mit den Bürgern kommuniziert. Die nötigen Gutachten bezahlen die Projektierer.
Wir stehen selbstverständlich für weitere Erläuterungen oder Fragen gerne zur Verfügung und würden uns freuen, von der Bezirksregierung eine positive Antwort zu erhalten
Mit freundlichem Gruß
Die Region läuft Sturm!