25.01.2021: Pressemitteilung: Versuchen der Kreis Düren und windige Investoren gemeinsam die Stadt Heimbach in die Knie zu zwingen?

Sankt-Michael-Str. 35, Vlatten: Schattenwurf an 172 Tagen im Jahr!
Triftstr. 6, Vlatten: Schattenwurf an 126 Tagen im Jahr!
Merodestr. 16, Vlatten: Schattenwurf an 164 Tagen im Jahr!
Kermeterstr. 6, Hergarten: Schattenwurf an 112 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 12, Vlatten: Schattenwurf an 134 Tagen im Jahr!
Bachstr. 1, Vlatten: Schattenwurf an 188 Tagen im Jahr!
In der Hilbach 70, Heimbach: Schattenwurf an 53 Tagen im Jahr!
Im Bruch 12, Vlatten: Schattenwurf an 126 Tagen im Jahr!
Burgweg 23, Vlatten: Schattenwurf an 162 Tagen im Jahr!
Kermeterstr. 28, Hergarten: Schattenwurf an 50 Tagen im Jahr!
Quellenstr. 9, Vlatten: Schattenwurf an 166 Tagen im Jahr!
Bachstr. 23, Vlatten: Schattenwurf an 149 Tagen im Jahr!
Kermeterstr. 12, Hergarten: Schattenwurf an 98 Tagen im Jahr!
Mönicher Heck 2, Vlatten: Schattenwurf an 151 Tagen im Jahr!
Merodestr. 17, Vlatten: Schattenwurf an 162 Tagen im Jahr!
Kupfergasse 15, Vlatten: Schattenwurf an 163 Tagen im Jahr!
Burgweg 1a,, Vlatten: Schattenwurf an 105 Tagen im Jahr!
Merodestr. 24, Vlatten: Schattenwurf an 146 Tagen im Jahr!
Am Burgpark 4, Vlatten: Schattenwurf an 140 Tagen im Jahr!
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Redaktionsmitglieder,

die Bürgerinitiativen „Vlatten läuft Sturm“ und „Berg läuft Sturm“ werfen dem Kreis Düren eine seltsame Genehmigungspraxis vor und fordern den Rat der Stadt Heimbach auf, bei seiner Ablehnung des Repowering von fünf 200-Meter-Windanlagen auf der Hochfläche im Vlattener Hügelländchen zu bleiben und gegen den Genehmigungs-Bescheid des Kreises Düren, gerichtlich vorzugehen. Im Anhang finden Sie unsere Pressemitteilung, sowie drei Fotos zur freien Verwendung.

Zusätzlich sehen sich die Bürgerinitiativen durch den Corona Lockdown in ihrer Arbeit behindert. Die Zugänglichkeit zu den ausliegenden Genehmigungsunterlagen sind nur unter erschwerten Bedingungen, in den für den Publikumsverkehr geschlossenen Rathäusern, möglich. Personen in Quarantäne können die 14tägige Auslegungsfrist nicht wahrnehmen, die Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht sind eingeschränkt, somit können keine Informationsveranstaltungen der BI abgehalten werden. Wir fordern von Landrat und Kreisbehörden eine Stornierung der laufenden Offenlage und eine Verschiebung auf einen Zeitpunkt nach Beendigung des Lockdown, um unsere demokratischen Rechte wahrnehmen zu können!

Wir freuen uns auf Ihre Berichterstattung und verbleiben
mit lieben Grüßen

BI Vlatten läuft Sturm
BI Berg läuft Sturm

Pressemitteilung
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1.-IMG_2686-175m-WEA-dominieren-Kirche-in-Berg
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2.-IMG_2669-Heimbach-Vlatten-mit-Windpark
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3.-Demonstration geben 200-Meter Repowering_2020
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