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Großflächige Zerstörung des Eifelpanoramas in Planung (Newsletter 27) | Newsletter | Die Region läuft Sturm!

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13.11.2022: Großflächige Zerstörung des Eifelpanoramas in Planung (Newsletter 27)

Sankt-Michael-Str. 19, Vlatten: Schattenwurf an 123 Tagen im Jahr!
Im Bruch 9, Vlatten: Schattenwurf an 153 Tagen im Jahr!
Kollepötz 15, Vlatten: Schattenwurf an 116 Tagen im Jahr!
Quellenstr. 4a,, Vlatten: Schattenwurf an 120 Tagen im Jahr!
Merodestr. 2, Vlatten: Schattenwurf an 169 Tagen im Jahr!
Keltenweg 11, Vlatten: Schattenwurf an 151 Tagen im Jahr!
Weberstr. 7, Vlatten: Schattenwurf an 99 Tagen im Jahr!
Burgweg 23, Vlatten: Schattenwurf an 162 Tagen im Jahr!
Kermeterstr. 10a,, Hergarten: Schattenwurf an 100 Tagen im Jahr!
Auf der Hostert 12, Vlatten: Schattenwurf an 162 Tagen im Jahr!
Im Bruch 16, Vlatten: Schattenwurf an 126 Tagen im Jahr!
Im Bruch 24, Vlatten: Schattenwurf an 128 Tagen im Jahr!
Im Bruch 14, Vlatten: Schattenwurf an 126 Tagen im Jahr!
Am Burgpark 5, Vlatten: Schattenwurf an 171 Tagen im Jahr!
Bachstr. 7a,, Vlatten: Schattenwurf an 158 Tagen im Jahr!
Mühlengasse 11, Vlatten: Schattenwurf an 147 Tagen im Jahr!
In der Hilbach 49, Heimbach: Schattenwurf an 36 Tagen im Jahr!
Im Bruch 26, Vlatten: Schattenwurf an 131 Tagen im Jahr!
Merodestr. 8, Vlatten: Schattenwurf an 164 Tagen im Jahr!
Burgweg 17, Vlatten: Schattenwurf an 184 Tagen im Jahr!
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Bürgerinitiative Vlatten läuft Sturm
Großflächige Zerstörung unseres Eifelpanoramas in Planung

Liebe Sturmläufer,

am kommenden Dienstag, dem 15.11.22 um 17.00 Uhr, findet eine Sitzung des „Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt“ der Stadt Nideggen in der Festhalle Abenden statt.
Thema des TOP 4 ist die „Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für die Ausweisung von Windenergiegebieten gem. § 5 Abs. 2b BauGB“ auf dem Nideggener Stadtgebiet.

Die Firma VDH war mit einer Standortuntersuchung nach geeigneten Flächen für Windkonzentrationszonen beauftragt worden.

https://sdnetrim.kdvz-frechen.de/rim4290/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZSFH3qovsKuXBdCYBAgp3CDkx19dZorYWeqIdgURLZnk/22-11-02_22-016_Standortuntersuchung.pdf

In der Sitzung wird VDH ihre Untersuchung erläutern und es soll über das weitere Vorgehen abgestimmt werden, welche Flächen näher auf ihre Eignung hin untersucht werden sollen. Bis auf die Fläche 1 befinden sich alle Flächen auf der Ostseite des Stadtgebietes.

Die lila markierten Bereiche in der Karte aus der VDH Standortuntersuchung mit den Nummern 2,3,4,5,6,7,8,9,10,12,13 weisen die möglichen Konzentrationszonen aus.

Die Stadt will die Zonen

  • 1a – 15,92 ha (Schmidt)
  • 2a – 41,50 ha (südlich anschließend an die Kreuzauer Windräder) und
  • 5 – 97,07 ha, ein großer Bereich in west-ost Richtung, nördlich des Neffelbachtales forcieren.

Diese Flächen (2,37% der Stadtfläche) würden ausreichen, um die Vorgaben des neuen „Windenergieflächenbedarfsgesetzes“ (WindBG), nachdem bis 2032 1,8% der Landesflächen für Windenergie bereitzustellen sind, zu erfüllen.

Der Beschlussvorschlag:
https://sdnetrim.kdvz-frechen.de/rim4290/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdQLIl57hWGOQ6rrLawWn4GHcBx9Uo50wvvDCBqU_ofP/Beschlussvorlage_BVL-35-2016_16._Ergaenzung.pdf

Sollten diese Pläne umgesetzt werden, wird das Eifelpanorama von der Börde aus zugeriegelt, der Badewald weitgehend zerstört und die Anwohner von Berg, Wollersheim, Vlatten sowie Blens, Hausen und Eppenich um ihren Schlaf und ihre Landschaft gebracht.

Insofern ist es wichtig, bei dieser öffentlichen Sitzung am Dienstag in Abenden anwesend zu sein.


Zusätzlich und unabhängig von diesem Termin gibt es neue Informationen zu WEA Plänen an der Ostseite des Badewaldes:

Die beiden WEA-Entwickler, Energiekontor AG mit Niederlassung in Aachen und die REA GmbH aus Düren, informieren den Rat der Stadt Nideggen, dass sie einen Genehmigungsantrag zur Errichtung eines Windparks – ca.1000 Metern südlich des Ortsteiles Nideggen-Berg – planen. „Hierfür wurde am 6. Okt. 2022 der Genehmigungsantrag (Anmerkung: Beim Kreis Düren)für zunächst zwei Windenergieanlagen gestellt, der Antrag weiterer WEA wird spätestens nach Bestätigung des Planungsrechts folgen.“, schreiben REA und Energiekontor.

Sie behaupten weiter, dass kein rechtsgültiger Flächennutzungsplan für Windenergie im Stadtgebiet Nideggen vorliegen würde. Daraus leiten die zwei Baubewerber in ihrem Brief an den Nideggener Stadtrat das Recht ab, im unbeplanten Außenbereich – mit einem Abstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung – Windanlagen errichten zu wollen.

Siehe Karte zu dem Brief:

Lieben Gruß,
wir halten Euch auf dem Laufenden.

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