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10.01.2021: Kreis Düren erteilt Genehmigung zum Repowering Vlatten (Newsletter 15)

Weberstr. 3, Vlatten: Schattenwurf an 109 Tagen im Jahr!
Mönicher Heck 4, Vlatten: Schattenwurf an 143 Tagen im Jahr!
Kupfergasse 12, Vlatten: Schattenwurf an 191 Tagen im Jahr!
Im Bruch 2, Vlatten: Schattenwurf an 144 Tagen im Jahr!
Auf der Hostert 6, Vlatten: Schattenwurf an 168 Tagen im Jahr!
Klosterweg 2, Vlatten: Schattenwurf an 99 Tagen im Jahr!
Keltenweg 16, Vlatten: Schattenwurf an 144 Tagen im Jahr!
Auf der Hostert 16, Vlatten: Schattenwurf an 172 Tagen im Jahr!
Bachstr. 37, Vlatten: Schattenwurf an 143 Tagen im Jahr!
Triftstr. 10, Vlatten: Schattenwurf an 129 Tagen im Jahr!
Mönicher Heck 19, Vlatten: Schattenwurf an 150 Tagen im Jahr!
Keltenweg 6, Vlatten: Schattenwurf an 159 Tagen im Jahr!
Bachstr. 39, Vlatten: Schattenwurf an 141 Tagen im Jahr!
Keltenweg 10, Vlatten: Schattenwurf an 154 Tagen im Jahr!
Quellenstr. 16, Vlatten: Schattenwurf an 211 Tagen im Jahr!
Merodestr. 24, Vlatten: Schattenwurf an 146 Tagen im Jahr!
Kermeterstr. 6a,, Hergarten: Schattenwurf an 112 Tagen im Jahr!
Bachstr. 7, Vlatten: Schattenwurf an 179 Tagen im Jahr!
Am Burgpark 32, Vlatten: Schattenwurf an 159 Tagen im Jahr!
Quellenstr. 5, Vlatten: Schattenwurf an 128 Tagen im Jahr!
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Bürgerinitiative Vlatten läuft Sturm
Kreis Düren erteilt Genehmigung zum Repowering Vlatten

Liebe Sturmläufer,

der Kreis Düren hat den Antrag der Wind Repowering GmbH & CO. KG aus Erkelenz, in Vlatten fünf 200-Meter-WEA zu errichten, am 30.11.2020 genehmigt. (Genehmigungsbescheid 66/2-1.6.2-(12-16)/19)

Der Genehmigungsbescheid wurde der Stadt Heimbach aber erst am 8.1.2021 offiziell zugestellt. Damit läuft die einmonatige Einspruchs- bzw. Klagefrist gegen den Bescheid ab diesem Zeitpunkt!

Einzusehen ist das 59-seitige Dokument auf der Webseite des Kreises Düren/Amt66 unter: https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/66/oeffverfahren66/pdf/3/0_Genehmigungsbescheid.pdf

In der Genehmigung werden die mehr als 400 Einwendungen der Bürger vom Tisch gewischt, ebenso die „Verweigerung des Einvernehmens“ des Stadtrates. Damit wird nach Ansicht der BI die grundgesetzlich garantierte Hoheit der Kommune (Art. 28/2 GG) über ihre Flächen, missachtet. Ebenso setzt sich der Kreis, nach Auffassung von Verfassungsrechtlern, über das ebenfalls im Grundgesetz verankerte Schutzgebot der natürlichen Lebensgrundlagen für Mensch und Tier (Art. 20a GG) hinweg.

Der Kreis hat sich mit dem Genehmigungsbescheid für das Repowering der Vlattener Windräder bis Januar Zeit gelassen. (Das Dokument wurde bereits am 30. November 2020 ausgefertigt!) Nach dem zum ersten Januar beschlossenen Investitions-Beschleunigungs-Gesetz fällt nun ab dem neuen Jahr die 1. Gerichtsinstanz, das Verwaltungsgericht, weg.
Klagen gegen Windanlagen müssen ab 1.1. vor dem Oberverwaltungsgericht eingereicht werden.

Der Kreis setzt sich über den erklärten Willen seiner Kommune und der betroffenen Bürger hinweg. Das ist ein fatales Signal, welches das Vertrauensverhältnis zwischen dem Kreis, seinen Kommunen und den Bürgern schwer belastet.

Der Heimbacher Rat will nun weitere Schritte gegen die Missachtung der kommunalen Entscheidungshoheit beraten. Die Bürgerinitiativen werden die Genehmigungsunterlagen genau prüfen, weitere Schritte überlegen und dann eine weitere Nachricht verschicken.

Bis bald,
mit liebem Gruß und bleibt gesund

BI Berg läuft Sturm
BI Vlatten läuft Sturm

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