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14.10.2020: Kreis Düren setzt Stadt Heimbach unter Druck (Newsletter 13)

Keltenweg 1, Vlatten: Schattenwurf an 164 Tagen im Jahr!
Bachstr. 23, Vlatten: Schattenwurf an 149 Tagen im Jahr!
Quellenstr. 14, Vlatten: Schattenwurf an 207 Tagen im Jahr!
Zum Dich 3, Vlatten: Schattenwurf an 147 Tagen im Jahr!
Kermeterstr. 5, Hergarten: Schattenwurf an 114 Tagen im Jahr!
Im Bruch 16, Vlatten: Schattenwurf an 126 Tagen im Jahr!
Bachstr. 9, Vlatten: Schattenwurf an 176 Tagen im Jahr!
Am Burgpark 7, Vlatten: Schattenwurf an 169 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 32, Vlatten: Schattenwurf an 186 Tagen im Jahr!
Quellenstr. 4, Vlatten: Schattenwurf an 176 Tagen im Jahr!
In der Hilbach 64, Heimbach: Schattenwurf an 38 Tagen im Jahr!
Keltenweg 20, Vlatten: Schattenwurf an 138 Tagen im Jahr!
Klosterweg 7, Vlatten: Schattenwurf an 109 Tagen im Jahr!
Kupfergasse 3, Vlatten: Schattenwurf an 200 Tagen im Jahr!
Weberstr. 4, Vlatten: Schattenwurf an 112 Tagen im Jahr!
Kermeterstr. 22, Hergarten: Schattenwurf an 71 Tagen im Jahr!
Kollepötz 7, Vlatten: Schattenwurf an 120 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 30, Vlatten: Schattenwurf an 177 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 46, Vlatten: Schattenwurf an 176 Tagen im Jahr!
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Bürgerinitiative Vlatten läuft Sturm
Kreis Düren setzt Stadt Heimbach unter Druck

Liebe Sturmläufer,

das war zu befürchten: Nachdem die Wahl vorbei ist, hat es der Kreis Düren nun scheinbar besonders eilig, die Wünsche des Projektierers zu erfüllen…

Nachdem der Heimbacher Rat im Juli 2020 seinen Beschluss vom Mai 2019 nochmals bestätigt und die Zustimmung zu dem Repowering-Antrag der Wind Repowering GmbH & Co. KG aus Erkelenz zweimal nicht erteilt hat, behauptet nun der Leiter des Umweltamtes in einem Schreiben an den Bürgermeister der Stadt Heimbach das „Versagen des Einvernehmens“ wäre „inhaltlich nicht begründet“. (siehe http://laeuftsturm.de/material/201007_kreis_dn.pdf)

Natürlich wurde das Einvernehmen durchaus begründet verweigert. Die Begründung liegt neben anderen schwerwiegenden Einwänden in einem rechtsgültigen Flächennutzungsplan mit einer vorhandenen Höhenbegrenzung, an die sich der Projektierer in seinem Bauantrag aber nicht halten will.

Statt die kreisangehörige Kommune Heimbach bei ihren begründeten Bedenken zu unterstützen oder zumindest zwischen den Interessen des Projektierers und den Interessen der Stadt Heimbach zu vermitteln, argumentiert das Kreis-Umweltamt nun – nach der Wahl – ganz im Sinne des Projektierers.

Das Umweltamt vertritt nun den Standpunkt, eine reduzierte Windradhöhe verhindere einen wirtschaftlichen Betrieb des Windparks. Eine solche Argumentation kann allerdings nicht die Sache des Umweltamtes sein, wie unser BI-Anwalt zu Recht anmerkt. Die Wirtschaftsförderung eines Projektierers ist nicht die Aufgabe der Genehmigungsbehörde!
Statt dessen sollte sie sich für das Wohl der betroffenen Bevölkerung und der Umwelt einsetzen. Das ist die eigentliche Aufgabe der Unteren Emissionsschutzbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde.

Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass das Kreis-Umweltamt hier den Versuch unternimmt, den verantwortlich handelnden Stadtrat in seiner ablehnenden Ratsentscheidung zu verunsichern und ihn so doch noch zu einer Zustimmung zu nötigen.
Das bereits ZWEI MAL verweigerte Einvernehmen des Heimbacher Stadtrates hindert den Kreis als Baugenehmigungsbehörde, eine Baugenehmigung für die 5 Monsterwindräder zu erteilen.

Sollte sich der Kreis Düren über das zweimalige mehrheitliche Votum der Stadtvertretung hinwegsetzen und die verweigerte Zustimmung zu einem 200-Meter Repowering in Vlatten widerrechtlich ersetzen, fordern wir Rat und Stadtvertretung auf, gegen die Missachtung der Ratsentscheidung rechtlich vorzugehen.
Den Brief der Umweltbehörde haben wir hier verlinkt.

Zum weiteren Vorgehen der BI: Der alte Stadtrat wird in seiner letzten Sitzung das Thema – Repowering der Windräder in Vlatten – mit Sicherheit auf die Tagesordnung bringen. Es sollte klar sein, dass wir alle dann zahlreich anwesend sein werden, um unseren Stadtvertretern den Rücken zu stärken.

Wir informieren, sobald der Ratstermin und Tagesordnung feststehen.

Bis bald,
mit liebem Gruß

BI Berg läuft Sturm
BI Vlatten läuft Sturm

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