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06.06.2019: Wichtig: Einwände gegen Windriesen schreiben | Formulierungshilfen online! (Newsletter 6)

Sankt-Michael-Str. 16, Vlatten: Schattenwurf an 128 Tagen im Jahr!
Klosterweg 7, Vlatten: Schattenwurf an 109 Tagen im Jahr!
Burgweg 8, Vlatten: Schattenwurf an 185 Tagen im Jahr!
Im Bruch 4, Vlatten: Schattenwurf an 135 Tagen im Jahr!
Kermeterstr. 17, Hergarten: Schattenwurf an 45 Tagen im Jahr!
Kollepötz 18, Vlatten: Schattenwurf an 117 Tagen im Jahr!
Mühlengasse 7, Vlatten: Schattenwurf an 145 Tagen im Jahr!
Triftstr. 5, Vlatten: Schattenwurf an 122 Tagen im Jahr!
Merodestr. 9, Vlatten: Schattenwurf an 164 Tagen im Jahr!
Bachstr. 5, Vlatten: Schattenwurf an 174 Tagen im Jahr!
Am Burgpark 10, Vlatten: Schattenwurf an 139 Tagen im Jahr!
Quellenstr. 5, Vlatten: Schattenwurf an 128 Tagen im Jahr!
Am Burgpark 32, Vlatten: Schattenwurf an 159 Tagen im Jahr!
Mönicher Heck 9, Vlatten: Schattenwurf an 151 Tagen im Jahr!
Mönicher Heck 2, Vlatten: Schattenwurf an 151 Tagen im Jahr!
Kermeterstr. 20, Hergarten: Schattenwurf an 72 Tagen im Jahr!
Weberstr. 4, Vlatten: Schattenwurf an 112 Tagen im Jahr!
Ringweg 3, Vlatten: Schattenwurf an 125 Tagen im Jahr!
Burgweg 7, Vlatten: Schattenwurf an 99 Tagen im Jahr!
Mühlengasse 17, Vlatten: Schattenwurf an 152 Tagen im Jahr!
Wie stark ist mein Haus betroffen? Hier prüfen
Bürgerinitiative Vlatten läuft Sturm
Wichtig! Bis 15.06. Einwendungen an den Kreis Düren schicken.

Liebe Sturmläufer!

Wir haben – wie versprochen – Argumente gegen die geplanten Windriesen gesammelt; sortiert nach Sachgebieten und Gutachten. Dabei kam dann einiges zusammen!

Außerdem haben uns zwei Einwender ihre Briefe an den Landrat bzw. die Umweltbehörde des Kreises Düren als Beispiele zur Verfügung gestellt. (Vielen Dank!)
Die Anregungen findet Ihr hier:

http://laeuftsturm.de/#einwendung

Ein Mitstreiter hat auf die Möglichkeit hingewiesen, mehrere Einwendungen von einem betroffenen Haushalt zu verschicken. Jede Person, die in einem von den geplanten Windanlagen betroffenen Gebäude lebt / seinen Wohnsitz hat, ist berechtigt, Stellung zu nehmen.
Also beispielsweise alle Mitglieder einer Familie!

Manchen wird vielleicht auffallen, dass das Thema Infraschall – also der durch Windanlagen verursachte Lärm unterhalb der Hörbarkeitsschwelle von 20 Hertz – nicht auf der Liste aufscheint.
Der Grund dafür ist, dass Infraschall als Gesundheitsrisiko zwar bekannt ist, aber bisher von den Behörden ignoriert wird; obwohl zwischen 10 und 30 Prozent der Bevölkerung auf Infraschall empfindlich reagieren.

Wer sich darüber informieren möchte, findet mehr Informationen auf der Webseite der Ärzte für Immissionsschutz https://aefis.jimdo.com oder auf der Webseite der Deutschen Schutz-Gemeinschaft Schall für Mensch und Tier https://www.dsgs.info.

In seiner Einwendung kann man das Thema natürlich aufgreifen und die Behörden damit auf die Notwendigkeit zum politischen Handeln hinweisen. Leider wird der Einwand „Gesundheitliche Beeinträchtigung durch Infraschall“ in der konkreten Situation jedoch nicht zu Aktivitäten der Dürener Kreisverwaltung führen.

Wer noch keine Einwendungen formuliert hat, sollte jetzt damit loslegen!
Die Einspruchsfrist endet am 15. Juni.
Wichtig: Name, Anschrift und Unterschrift nicht vergessen.

Gemeinsam verhindern wir diesen Wahnsinn!

BI Berg läuft Sturm
BI Vlatten läuft Sturm

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