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28.06.2019: Neue Infos zur Vlattener Windplanung (Newsletter 7)

Merodestr. 8, Vlatten: Schattenwurf an 164 Tagen im Jahr!
Kupfergasse 17, Vlatten: Schattenwurf an 162 Tagen im Jahr!
Keltenweg 2, Vlatten: Schattenwurf an 182 Tagen im Jahr!
Am Burgpark 16, Vlatten: Schattenwurf an 156 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 30, Vlatten: Schattenwurf an 177 Tagen im Jahr!
Auf der Hostert 6, Vlatten: Schattenwurf an 168 Tagen im Jahr!
Mühlengasse 19, Vlatten: Schattenwurf an 148 Tagen im Jahr!
Auf der Hostert 16, Vlatten: Schattenwurf an 172 Tagen im Jahr!
Bachstr. 41, Vlatten: Schattenwurf an 140 Tagen im Jahr!
Kupfergasse 12, Vlatten: Schattenwurf an 191 Tagen im Jahr!
Mühlengasse 1, Vlatten: Schattenwurf an 132 Tagen im Jahr!
Bachstr. 29, Vlatten: Schattenwurf an 148 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 27, Vlatten: Schattenwurf an 182 Tagen im Jahr!
Mönicher Heck 13, Vlatten: Schattenwurf an 141 Tagen im Jahr!
Im Kälchen 1, Heimbach: Schattenwurf an 256 Tagen im Jahr!
Am Burgpark 5, Vlatten: Schattenwurf an 171 Tagen im Jahr!
Bachstr. 31, Vlatten: Schattenwurf an 147 Tagen im Jahr!
Keltenweg 20, Vlatten: Schattenwurf an 138 Tagen im Jahr!
Auf der Hostert 2, Vlatten: Schattenwurf an 173 Tagen im Jahr!
Quellenstr. 16, Vlatten: Schattenwurf an 211 Tagen im Jahr!
Wie stark ist mein Haus betroffen? Hier prüfen
Bürgerinitiative Vlatten läuft Sturm
Wie geht es jetzt weiter mit dem Verfahren?

Liebe Sturmläufer,

ihr wart wirklich sehr fleißig! Wegen der hohen Anzahl der eingegangenen Einwendungen sieht sich der Kreis veranlasst, den ursprünglich am 24. Juli vorgesehenen, öffentlichen Erörterungstermin auf den 29. August (erster Donnerstag nach den Schulferien) zu vertagen. Jeder, der einen schriftlichen Einwand abgegeben hat, sollte mittlerweile ein Schreiben des Kreises Düren erhalten haben.

In diesem Brief wird der fristgerechte Eingang Ihrer Einwendung bestätigt und für den neuen Erörterungstermin eingeladen:
29. August, ab 10 Uhr in der Jugendhalle Vlatten.

Bei diesem Termin haben die Einwender Rederecht, die Behördenvertreter (Kreis und Stadt) und die Projektierer sind aufgefordert, Stellung zu den Punkten des jeweiligen Einwenders zu beziehen. Sollten Sie kein Antwortschreiben des Kreises bekommen haben, bitte mit Herrn Gormanns (02421 – 222675) Kreis Düren, Kontakt aufnehmen und nachfragen.

Als Genehmigungsbehörde ist der Kreis verpflichtet, den Repowering-Antrag anhand der gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben zu prüfen, und dann auch (später) zu entscheiden, ob er eine Nachbesserung der Gutachten verlangt, das Vorhaben ablehnt, oder ob die vorgelegten Gutachten – nach Prüfung – ausreichen.

Wie läuft die Anhörung ab?

Üblicherweise stellt der Kreis die Themenkomplexe nach Sachgebieten zusammen. Dann werden die einzelnen Schwerpunkte aufgerufen und abgehandelt, meist mit Unterstützung von PowerPoint. Dabei sollten die Einwender prüfen, ob ihr Einwand bei den zusammengefassten Argumenten berücksichtigt wurde. Falls nicht, besteht an dieser Stelle die Gelegenheit, dazu Aufklärung zu verlangen.

Redeberechtigt sind nur diejenigen, die fristgerecht einen Einwand vorgebracht haben oder deren Bevollmächtigter. Insofern empfiehlt es sich, einen bevollmächtigten Vertreter zu bestimmen, wenn jemand an diesem Tag verhindert sein sollte. Das kann auch der Anwalt der BI, Rechtsanwalt Justus Peters sein. (Eine Bevollmächtigung sollte schriftlich am 29. August vorliegen.)

Erfahrungsgemäß sollte man den ganzen Tag für diese Veranstaltung einplanen.

Der Kreis entscheidet an diesem Tag noch nicht, ob er den Einwand für stichhaltig hält oder nicht, obwohl in der Diskussion natürlich Tendenzen absehbar sind.

Sollten die vorgebrachten Einwendungen nicht berücksichtigt werden oder Sie der Ansicht sein, dass Ihrem Anliegen nicht ausreichend Rechnung getragen wurde, kann erst nach einer erfolgten Genehmigung durch die Behörde (Kreis Düren) der Rechtsweg beschritten werden.

Zum Schluss noch eine Bitte: Es sind noch einige Rechnungen zu begleichen, die bei unserer Veranstaltung in Vlatten aufgelaufen sind. Ein vergleichender Blick auf unser BI-Konto hat ergeben, dass die Außenstände zur Zeit höher sind, als die Haben-Beträge. Insofern wäre die BI für weitere Spenden dankbar, um das Minus auszugleichen.

Konto bei der VB Heimbach BIC: GENODED1 HMB, Kontobezeichnung: Bürgerinitiative, IBAN: DE51 3706 9342 5107 6740 14

Bei Rückfragen bitte Ulla von Gagern (02425 – 909104) oder Doro Wirtz (02443 – 7503) kontaktieren.

Vielen Dank für Ihre/Eure Unterstützung!

BI Berg läuft Sturm
BI Vlatten läuft Sturm

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