13.11.2024: Offener Brief an die Mitglieder des Regionalrates im RB Köln
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 15.11.2024 soll der Aufstellungsbeschluss „Sachlicher Teilplan erneuerbare Energien“ von Regionalrat in Köln verabschiedet werden.
Die Landesregierung verlangt von der Bezirksregierung 15.682 ha Fläche als Vorranggebiete für die Windenergienutzung im RB Köln auszuweisen.
Leider fehlen bis heute dazu wichtige Voraussetzungen, um eine solche Flächenausweisung verantwortlich vorzunehmen.
Vor dieser Abstimmung sind viele grundsätzliche Fragen ungeklärt, die in der Folge die Menschen in den linksrheinischen ländlichen Regionen des Regierungsbezirks Köln vor massive Probleme stellen werden.
In dieser unvollständigen Planung „Sachlicher Teilplan EE“ werden Flächen festgelegt, auf denen in Zukunft Windenergieanlagen, bei stark vereinfachten Genehmigungsbedingungen, zu Lasten der Anwohner und des Natur- und Artenschutzes gebaut werden können.
Die Arbeitsgemeinschaft Windenergie – Eifel/Börde (ag-w.de) hat wichtige, weiterhin offene Fragen aufgegriffen, denen sich der Regionalrat vor einer Zustimmung zu dem Teilplan EE stellen sollte:
Keine gleiche Verteilung der Flächenbeitragswerte östlich und westlich der Rheinschiene
Beim Blick auf die Karte der ausgewiesenen Windenergiebereiche (WEB) fällt auf, dass die Kreise westlich des Rheins viel stärker zur Ausweisung von Windenergiebereichen herangezogen werden. Von den vorgesehenen Planflächen liegen ca. 90 % auf der westlichen, linksrheinischen Seite. Eine solche Flächenausweisung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz!
Diese Ausweisung belastet Mensch und Natur in den westlichen Kreisgebieten übergebührlich und sollte überdacht werden. Besonders die Börde und Eifel, Naherholungsgebiet für die Städte an der Rheinschiene, wird in der Planung überzogen von Windenergiebereichen.
Der Regionalrat soll 27 Prozent mehr Fläche für Windräder ausweisen als im LEP gefordert… ist das nötig?
In NRW sind die Flächenvorgaben für die einzelnen Regionen als Ziel 10.2.-2 „Vorranggebiete für die Windenergienutzung“ im Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) formuliert. Der Regierungsbezirk Köln weist die größte Fläche aller Planungsregionen mit 15.682 ha aus.
Im vorliegenden Abstimmungsentwurf sind nun über 1000 Hektar mehr Flächen aufgeführt als im LEP für Windenergieanlagen verlangt wird. In dieser „Überfläche“ von 16.695 ha finden sich aber nur 70 Prozent der bereits heute vorhandenen kommunalen Vorrangflächen für den Bau von Windrädern wieder. 3189 Hektar der von den Kommunen bereits ausgewiesenen Fläche sind nicht berücksichtigt worden!
Eine faire Berechnung sollte diese fehlenden 30 Prozent, etwa 3.189 ha, bereits vorhandener Windenergiefläche berücksichtigen und folglich von den 16.695 ha des neuen Teilplans abziehen.
Addiert man diese bereits ausgewiesenen Flächen zu den aufgestellten Planwerten hinzu, ergibt das 19.920 ha oder eine Übererfüllung der Vorgabe der Landesregierung von 27 Prozent!
Diese überzogene Flächenausweisung ist überflüssig!
Sind doch die heute gebauten Windanlagen der 250 Meter+ Generation um ein Vielfaches leistungsfähiger (6-8 MW), als die Windanlagen die in den Flächenberechnungen des LANUV zugrunde gelegt wurden. Die Anlagen sind heute deutlich höher, Windanlagen mit 300 m Spitzenhöhe werden bereits installiert. Die Rotordurchmesser haben sich verdoppelt, was einen höheren und gleichmäßigeren Windertrag bedeutet.
Insofern sind die Stromerträge moderner Anlagen um ein Vielfaches höher, als in den, der Bedarfsberechnung zugrundeliegenden – technisch bereits überholten – LANUV-Daten. Diese mehrfache Ertragssteigerung der neuen WEA-Generation wurde in der Berechnung der Landesregierung nicht berücksichtigt.
Eine geforderte Flächenausweisung von 1,8% der Landesfläche wird damit überflüssig und belastet die Anwohner der ländlichen Regionen und das ökologische Gleichgewicht über Gebühr!
Ein Umweltbericht liegt bisher nicht vor!
Vollkommen ungeklärt ist die Frage, welche Flächen im Land vorrangig dem Schutz der Arten zugutekommen sollen, die durch Windkraft im Bestand bedroht sind. Ohne eine definierte, gesetzlich geregelte Flächenausweisung von Zonen für die Sicherung der Biodiversität ist eine Flächenausweisung für die Windenergie verantwortungslos und abzulehnen. Es sind umfangreiche Flächen – frei von Windkraft – erforderlich und gleichwertig auszuweisen. Hier möchten wir die Aufmerksamkeit auf den Artenschutz in Eifel und Börde richten. Unbestritten ist, dass zur Sicherung der Biologischen Vielfalt umfangreiche Flächen erforderlich sind und hier der Artenschutz Vorrang vor dem Ausbau der Windkraft haben muss. Auf diesen Flächen sind Windanlagen zu vermeiden. Dazu gibt es bis jetzt keinerlei gesetzliche Regelung! Insofern ist eine Windenergieflächenplanung ohne eine gleichzeitige Ausweisung von gesetzlich geschützten und garantierten Habitatflächen kontraproduktiv und abzulehnen.
Ja zum Schutz von Mensch und Natur – Nein zum Flächenfraß durch Windkraft
Müssen wir uns jetzt mit einer rücksichtslosen großflächigen Zerstörung der natürlichen Lebensräume und der wertvollen Kulturlandschaften durch den Bau von rund 450 neuen Windrädern abfinden, weil ein planwirtschaftliches und unsoziales Fördersystem für hohe Profite bei den Investoren, Projektierern und Herstellern von Windkraftanlagen sorgt, ohne dass diese Energieform einen Beitrag zur Grundlastfähigkeit des deutschen Stromnetzes leistet? Die Zeiten, in der der Bau von Windrädern bejubelt wurden, sind endgültig vorbei. Der Widerstand, insbesonders in der ländlichen Bevölkerung, wächst an vielen Orten, so auch in der Eifel und Börde.
Der Regionalrat hat die Verantwortung für das Wohlergehen seiner ihm anvertrauten Bürgerinnen und Bürger. Nehmen Sie diese Verantwortung ernst, stimmen Sie gegen diesen unfertigen „Teilplan erneuerbare Energien“.
Dr. Ralf Hoffmann Heinz & Rüdiger Hugo
Arbeitsgemeinschaft Windenergie – Eifel/Börde ag-w.de