29.10.2024: Entgegnung auf den Brief des Bürgermeisters
„Die Stadtvertretung hat in Ihrer 34. Sitzung am 21.03.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heimbach und den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Heimbach F 3 „WEA Walbig“ gefasst.“
Das bedeutet die Stadt Heimbach will freiwillig 140ha Fläche als sog „Positivplanung“ an der Walbig, zwischen Vlatten und Hergarten als Windradfläche ausweisen. Dazu muss der Flächennutzungsplan geändert werden und zusätzlich soll es bereits einen Bebauungsplan geben, um auf dieser Fläche fünf Windanlagen (WEA) mit 250(!) Metern, sowie drei weitere WEA mit 200 Metern zu errichten.
Der Bürgermeister nimmt in der Ausgabe Nr. 20 im Stadtjournal Stellung zu diesem Desaster, wir stellen ein paar Dinge klar:
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Zum Thema Windenergie möchte Sie aus aktuellem Anlass auf den neuesten Stand bringen. Lassen Sie mich eins vorwegstellen: sowohl dem Rat als auch mir persönlich ist völlig klar, dass die Lärmbelastung und der Schattenwurf der Windkrafträder für die betroffenen Bürger eine nicht zu unterschätzende Belastung sind.
Heimbach hat zu wenig Fläche
Die BI kritisiert, dass der Bürgermeister und der Rat bisher nicht alles versuchen, um diese zusätzliche Belastung der Anwohner zu vermeiden, sondern – angeleitet von einer externen Planungs- und Beratungsfirma – freiwillig, die letzten freien Heimbacher Flächen für Windanlagen opfern wollen.
Heimbach ist in einer besonderen Situation: So sind viele Heimbacher Flächen bereits durch eine vorrangige, andere Nutzung für die Windenergie nicht zu verwenden. Dazu zählt unter anderem der Nationalpark, die Seeflächen, Naturschutzflächen, der Wald, sowie Siedlungs – und Verkehrsflächen. So bleiben von 6496 ha Heimbacher Gesamtfläche weniger als 1500 Hektar für mögliche Windradbebauung übrig. Diese Restflächen liegen zusätzlich im Landschaftsschutzgebiet und sind Flächen im Bereich des Naturparks Eifel-Hohes Venn, also schützenswerte Landschaft.
Wie ihnen aber auch bekannt ist, treibt die Bundesregierung massiv den Ausbau der erneuerbaren Energien voran. Für NRW hat der Bund gesetzlich vorgegeben, dass 1,8% der Grundfläche zukünftig für die Windenergie freigehalten werden soll. Da die Ballungsgebiete in der Rheinschiene und dem Ruhrgebiet dieses Flächenziele überwiegend nicht erreichen können, wird der ländliche Raum mit einem höheren Flächenziel belastet. Unsere bisherigen Windkonzentrationszonen süd-östlich von Vlatten [Anmerkung: die sogenannten Repoweringsflächen oberhalb Vlattens] machen derzeit 0,94% unserer kommunalen Stadtfläche aus. Es war also damit zu rechnen, dass weitere Flächen für die Windenergie ausgewiesen werden.
Vlattener „Repowering“-Zone soll verdoppelt werden
Genauso ist es gekommen: Die Bezirksregierug „bedankt“ sich für eine freiwillige zusätzliche Ausweisung der Fläche Walbig (140ha) durch die Stadt Heimbach dadurch, dass sie die ursprünglichen zwei Repoweringflächen (insg. 63ha = 0,94% der Stadtfläche) zusammenzieht und auf mehr als das doppelte, auf 130ha, erweitert!
Dazu wird in der aktuellen Darstellung der Bezirksregierung nun auch noch eine Windradzone Nidggen-Wollersheim unmittelbar an der Grenze zu Vlatten ausgewiesen. In dieser bereits genehmigten Zone zwischen Eppenich und Vlatten sollen vier 250 Meter hohe Windanlagen mit einer Leistung von jeweils 5560kW errichtet werden. Die Projektierer sind ebenfalls REA und Energiekontor! Die Baugenehmigung hat der Kreis Düren bereits erteilt.
Der Heimbacher Bürgermeister und vermutlich auch der Rat waren, im Rahmen der Öffentlichen Beteiligung, seit spätestens März 2024 über diese zusätzlich Windradzone in unmittelbarer Nähe (730 Meter!) zur Vlattener Wohnbebauung informiert worden. (Quelle: Wollersheimer Genehmigungsbescheid Seite 20)
Diese Baugenehmigung an der Stadtgrenze zu Heimbach, ist ein gutes Argument, der Bezirksregierung klar zu machen, dass es mit dieser Baugenehmigung zu einer Umklammerung der Ortsbebauung kommt. Sollte eine Zone Walbig errichtet werden, ist Vlatten in einem Umkreis von 220 Grad von WEA umschlossen. Insofern ist eine (Positiv)planung einer Windradzone Walbig abzulehnen.
Vorgegeben werden diese Flächen zukünftig nicht von uns, sondern von der Bezirksregierung im Regionalplan erneuerbare Energien. Im Nationalpark ist Windkraft verboten. Zu Einzelgehöften ist ein Mindestabstand von 500 m vorgesehen. Der Abstand zu Ortslagen war im Land NRW ursprünglich bei 1000 m und ist inzwischen in der Regel auf ca. 700 m reduziert worden. Im Rat hatten wir uns dahingehend verständigt, dass wir aufgrund der besonderen Topografie – Vlatten und Hergarten in Tallagen und mögliche Windräder auf den umliegenden Hügeln – versuchen sollten, einen größeren Abstand von ca. 1000 m weiterhin beizubehalten. Sowohl die optisch bedrängende Wirkung als auch der Schallpegel kann mit größerem Abstand reduziert werden.
Nur 730 Meter Abstand zur Vlattener Wohnbebauung
Das ist nur leider nicht gelungen. Laut Ausweisung der Bezirksregierung soll die Repoweringzone Vlatten bis auf 900 Meter an die Wohnbebauung heranreichen. Auch die neue Zone Walbig, südwestlich, in Hauptwindrichtung, mit 250 hohen Windrädern bringt es nur auf 900 Meter Abstand zur Ortsbebauung.
Den Vogel schießt die Zone Nideggen-Wollersheim ab, vier 250 Meter hohe Windräder und nur 730 Meter bis zur Vlattener Bebauung „Auf der Kante“!
Im Januar dieses Jahres hatten wir Ihnen auf der Infoveranstaltung in Vlatten unsere Überlegungen präsentiert. Wenn man unter Beachtung eines ca. 1000 m Abstandes zu den Ortslagen (Vlatten und Hergarten) unsere bisherigen Windkonzentrationszonen sowie einer größeren Positivfläche südwestlich von Vlatten bzw. nördlich von Hergarten bis zur L 218 ausweist, könnten wir -so war unsere Argumentation- eine genügend große Fläche für die Windenergie der Bezirksregierung vorschlagen.
Planungen seit mindestens 2016
Seit wann wusste die Stadt bescheid?
Davon, dass praktisch die gesamte Fläche Walbig mit acht 200 und 250 Meter hohen Windanlagen zugebaut werden sollte, war im Januar nicht die Rede. Allerdings gab es zu diesem Zeitpunkt bereits Gutachen der Projektierer. Diese Gutachten zu den Schall- und Schattenwurf-Emissionen für die Anwohner in Vlatten und Hergarten, durch eine Windradzone Walbig, wurden bereits im September 2023(!) von den Firmen REA-Düren und der Energiekontor AG beauftragt und im November 2023 geliefert.
Die „Artenschutzprüfung Stufe 1“ wurde im Jahr 2016 begonnen und 2021(!) abgeschlossen. Darin heißt es: „Die Fa. Energiekontor AG und REA GmbH planen einen Windpark in der Stadt Heimbach südwestlich von Vlatten.“ Die Abbildung 1 in besagtem Gutachten zeigt genau die Fläche, die nun als Windenergie Fläche Walbig ausgewiesen werden soll. Das war vor 7 Jahren!
Damit stellt sich die Frage, wie lange vor der ersten Information der Anwohner im Januar 2024 es diese Planung bereits gab? Ist die Planung der Bezirksregierung, der Rat und Bürgermeister nun „hilflos“ gegenüberstehen, nur ein praktisches Argument, um privatwirtschaftliche Interessen, diese ungeheure Zerstörung von Landschaft und die Gesundheitsgefährdung der Vlattener und Hergartener Anwohner zu rechtfertigen?
Der erste Flächenentwurf der Bezirksregierung ist nunmehr am Freitag den 27.09. der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Wie Sie dem beigefügten Plan der Bezirksregierung entnehmen können, sind unsere Windkonzentrationszonen im Süd-Osten von Vlatten zusammengeführt worden. Unsere Positivfläche nördlich von Hergarten/ südwestlich von Vlatten um Gut Walbig ist ebenfalls enthalten.
Mehr als 4% der Heimbacher Fläche für Windenergie?
Insgesamt würden damit auf dem bereits überlasteten Vlattener Gebiet 278 ha für die Windenergie ausgewiesen. Damit hat der Rat mit seiner „Positivplanung“ der Vlattener und Hergartener Bevölkerung einen Bärendienst erwiesen. Vlatten umkreist von Windrädern, von allen Seiten!
Nun würden – rund um Vlatten und in direkter Nähe zu Hergarten – fast 4% der Heimbacher Fläche für die Windenergie ausgewiesen. Viel mehr als die 1,8%, die von der Gemeindlichen Grundfläche zukünftig für die Windenergie freigehalten werden soll! Nach Abzug von Nationalpark und weiteren nicht bebaubaren Flächen, bleiben knapp 1.450ha Fläche übrig, wo prinzipiell Windenergieanlagen gebaut werden könnten. Von dieser Fläche will die Stadt – Stand heute – 278 ha für die Windenergie bereitstellen! Das sind mehr als ein Fünftel der insgesamt für Windenergie theoretisch verfügbaren Fläche; 19% statt 1,8%.
Im Hinblick auf diese Zahlen und die bereits grenzwertigen Schatten und Lärmbelastungen, erübrigt sich eine WEA Zone Walbig; dies muss auch die Bezirksregierung verstehen.
Eine „Positivplanung“ für eine Windzone Walbig ist hinfällig, da die ausgewiesene Fläche ohne Walbig bereits weit über eine Maximalforderung der Bezirksregierung hinausgeht und die Bevölkerung in unzumutbarer Weise mit Schattenwurf, Schallimmission und Optischer Bedrängung belastet.
Flächen für die Windkraft, die in Nachbarkommunen liegen, beispielsweise südlich von Wollersheim, haben wir nicht beplant und die Lage kann vom Heimbacher Rat auch nicht beeinflusst werden.
Gemeinsam stoppen wir diesen Wahnsinn!
Es ist leider gängige Praxis, dass man Windenergieanlagen an den Grenzen der Kommune errichtet, um den Unmut in der ‘eigenen’ Bevölkerung geringer zu halten. Auch wenn die Stadt Heimbach nur indirekt Einfluss auf die Planungen der Nachbargemeinden hat, war der Heimbacher Rat über die Pläne der Nideggener und die Bauanträge von REA und Energiekontor auf der Wollersheimer Fläche informiert. Gerade mit diesem Wissen, ist es entscheidend, die Hoheit über die eigene Flächenplanung zu Nutzen, um weiteren Schaden von der Heimbacher Bevölkerung abzuwenden; ist es wichtig, sich klar gegen Begehrlichkeiten und Gier externen Akteure zu stellen.
Vergessen sollten wir auch nicht, dass die Räder in Walbig und in der Repoweringzone bis zu 80 Meter über der Dorflage stehen. Insofern haben wir bei Walbig Windräder eine Gesamthöhe von über 300 Metern über der Ortslage; zum Vergleich, der Kölner Dom ist 157 Meter hoch! Das Ergebnis wären Schattenwurf aus allen Richtungen am Tag, rotes Blinken die ganze Nacht und Lärm Rund um die Uhr.
Die Bürgerinitative und die Bürger unserer Stadt wollen Sie an Ihren Amtseid erinnern: Schaden von den Ihnen anvertrauten Menschen fernzuhalten.
Wir fordern den Rat auf, sowohl den Vorentwurf der 30. Flächennutzungsplanänderung „WEA Walbig“ sowie den Vorentwurf des Bebauungsplans F 3 Walbig zurück zu nehmen. Gemeinsam werden wir auch die Bezirksregierung davon überzeugen, dass die Gesundheit und Lebensqualität unserer Bürger keine Verhandlungsmasse ist.