19.08.2019: Offener Brief an den Landrat des Kreises Düren, Wolfgang Spelthahn

Quellenstr. 7, Vlatten: Schattenwurf an 133 Tagen im Jahr!
Auf der Hostert 5, Vlatten: Schattenwurf an 166 Tagen im Jahr!
Kollepötz 15, Vlatten: Schattenwurf an 116 Tagen im Jahr!
Bachstr. 31, Vlatten: Schattenwurf an 147 Tagen im Jahr!
Quellenstr. 4a,, Vlatten: Schattenwurf an 120 Tagen im Jahr!
Triftstr. 18, Vlatten: Schattenwurf an 133 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 38, Vlatten: Schattenwurf an 181 Tagen im Jahr!
Kupfergasse 11, Vlatten: Schattenwurf an 167 Tagen im Jahr!
Quellenstr. 11, Vlatten: Schattenwurf an 184 Tagen im Jahr!
Auf der Hostert 1, Vlatten: Schattenwurf an 171 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 26a,, Vlatten: Schattenwurf an 116 Tagen im Jahr!
Mönicher Heck 16, Vlatten: Schattenwurf an 162 Tagen im Jahr!
Mönicher Heck 10, Vlatten: Schattenwurf an 154 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 19a,, Vlatten: Schattenwurf an 125 Tagen im Jahr!
Mühlengasse 9, Vlatten: Schattenwurf an 143 Tagen im Jahr!
Mönicher Heck 5, Vlatten: Schattenwurf an 137 Tagen im Jahr!
Kermeterstr. 5, Hergarten: Schattenwurf an 114 Tagen im Jahr!
Mühlengasse 19, Vlatten: Schattenwurf an 148 Tagen im Jahr!
Quellenstr. 3, Vlatten: Schattenwurf an 131 Tagen im Jahr!
Quellenstr. 12, Vlatten: Schattenwurf an 164 Tagen im Jahr!
Wie stark ist mein Haus betroffen? Hier prüfen

Sehr geehrter Herr Spelthahn,
wir wenden uns an Sie mit der Frage, ob der Bauantrag des Projektierers zum Windpark Heimbach-Vlatten bereits vor dem Abschluss des Verfahrens und der Anhörung der Bürger am 29. August von der Unteren Kreisbehörde zu Gunsten des Bauwerbers entschieden wurde?

Auf seiner Webseite zum Repoweringprojekt Windpark “Heimbach-Vlatten“ beschäftigt sich der Projektierer unter der Rubrik “Faktencheck“ mit den Argumenten der Kritiker. (vgl. https://www.windenergie-vlatten.de/faktencheck/ )

Verantwortlich für die Inhalte der Seite zeichnet – im Sinne des Presserechts – Ian-Paul Grimble. Herr Grimble ist Geschäftsführer der “Windpark Heimbach-Vlatten Nr. 21 GmbH & Co. KG“ und der antragstellenden Firma, der “Wind Repowering GmbH & Co. KG“.

Unter dem Punkt “Rotorschattenwurf“ wird auf der offiziellen Seite der Projektierer folgendes behauptet:

Richtigstellung
Die zulässige Beschattungsdauer pro Wohnhaus beträgt maximal 30 Minuten pro Tag und 8 Stunden pro Jahr. Über eine Abschaltautomatik werden diese Werte eingehalten. Die im Gutachten berechneten maximal möglichen Beschattungszeiten (immer Sonnenschein, immer Wind) sind nicht meteorologisch wahrscheinlich und dienen lediglich dazu, die Bereiche festzulegen für die eine Abschaltautomatik einzuprogrammieren ist, um zu gewährleisten, dass die Richtwerte an keinem Punkt überschritten werden können. Der Kreis Düren wird dies als Nebenbestimmung im
Genehmigungsbescheid festhalten. Die Nebenbestimmung zur Schattenwurfabschaltung wird vom Kreis Düren als zuständige Genehmigungsbehörde kontolliert.
[sic!] Die Anlagendaten werden lückenlos dokumentiert und können jederzeit nachgewiesen werden.

Auf die kritischen Zweifel der Bürgerinitiativen an der Leistungsminderung, mit der die Windanlagen angeblich betrieben werden sollen, (Mode 5; also bloß 4 MW, anstelle der im Genehmigungsantrag ausgewiesenen 4,5 MW) antwortet Geschäftsführer Grimble auf der gleichen Webseite:

Richtigstellung
Die Windenergieanlagen haben eine Nennleistung von 4,5 MW, werden allerdings im Betriebsmodus 5 (4,0 MW) beantragt und genehmigt. Der Kreis Düren wird dies als Nebenbestimmung im Genehmigungsbescheid festhalten. Die Nebenbestimmung zur Leistungsreduzierung wird vom Kreis Düren als zuständige Genehmigungsbehörde kontolliert. [sic!] Die Anlagendaten werden lückenlos dokumentiert und können jederzeit nachgewiesen werden.

Hier formuliert der Antragsteller zum zweiten Mal im INDIKATIV. Damit geht er davon aus, dass es sich um eine bereits definitiv durch den Kreis zugesagte Genehmigungsvariante der zu erwartenden Baugenehmigung handelt.


Liest man die offizielle Webseite zum geplanten Windpark, entsteht also der Anschein, dass hier – entgegen dem vorgesehenen Verwaltungsprozedere – dem Projektierer von Seiten des Kreises (als zuständige Genehmigungsbehörde) eine mögliche Genehmigungs
Zusage zum beantragten Projekt gemacht wurde, in der als Nebenbestimmung die Leistungsreduzierung bzw. die Kontrolle der Abschaltzeiten vereinbart ist.


Für den aufmerksamen Bürger entsteht hier die Besorgnis um eine mögliche Befangenheit der Behörde. Hierzu ersuchen wir Sie um Aufklärung!


Ebenso unverständlich erscheint uns die Tatsache, dass das Genehmigungsverfahren weitergeführt wird, obwohl sich der Rat der Stadt Heimbach am 16.05.2019 klar und mehrheitlich gegen den Bauantrag des Projektierers ausgesprochen hat und die beantragten FNP-Flächen – in der Planungshoheit der Stadt Heimbach – mit einer gültigen Höhenbegrenzung versehen sind, die das geplante Bauvorhaben weit überschreiten würde. Folglich kann der Bau der Anlagen auf der Heimbacher Fläche nicht durch den Kreis genehmigt werden.
(vgl. https://sdnetrim.kdvz-frechen.de/rim4190/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZ-
Z1y1VCBLtoM-GnJxqeYCEUpDL2_wn8qeynJHVmwlXG8/Beschlussvorlage_47-2019.pdf)

Auch hierbei ersuchen wir Sie um Klärung des Sachverhalts.

Anbei erhalten Sie Bildschirmfotos des Internetauftritts des Projektierers.
Mit freundlichen Grüßen

Informiert bleiben:

Newsletter RLS bei Facebook