08.11.2024: Offener Brief der BI „Gegenwind in Bad Münstereifel“ an den Regionalrat Köln

Im Bruch 16, Vlatten: Schattenwurf an 126 Tagen im Jahr!
Am Burgpark 32, Vlatten: Schattenwurf an 159 Tagen im Jahr!
Kupfergasse 1, Vlatten: Schattenwurf an 202 Tagen im Jahr!
Mühlengasse 9, Vlatten: Schattenwurf an 143 Tagen im Jahr!
Bachstr. 23, Vlatten: Schattenwurf an 149 Tagen im Jahr!
Triftstr. 4, Vlatten: Schattenwurf an 112 Tagen im Jahr!
Mühlengasse 1, Vlatten: Schattenwurf an 132 Tagen im Jahr!
Weberstr. 4, Vlatten: Schattenwurf an 112 Tagen im Jahr!
Quellenstr. 7, Vlatten: Schattenwurf an 133 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 19, Vlatten: Schattenwurf an 123 Tagen im Jahr!
Mönicher Heck 16, Vlatten: Schattenwurf an 162 Tagen im Jahr!
Kermeterstr. 20a,, Hergarten: Schattenwurf an 71 Tagen im Jahr!
In der Hilbach 49, Heimbach: Schattenwurf an 36 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 11, Vlatten: Schattenwurf an 139 Tagen im Jahr!
Mönicher Heck 14, Vlatten: Schattenwurf an 161 Tagen im Jahr!
Kermeterstr. 10a,, Hergarten: Schattenwurf an 100 Tagen im Jahr!
Merodestr. 1, Vlatten: Schattenwurf an 155 Tagen im Jahr!
Keltenweg 1, Vlatten: Schattenwurf an 164 Tagen im Jahr!
Im Bruch 30, Vlatten: Schattenwurf an 129 Tagen im Jahr!
Triftstr. 15, Vlatten: Schattenwurf an 138 Tagen im Jahr!
Wie stark ist mein Haus betroffen? Hier prüfen

Sitzung des Regionalrats am 15.11.2024

In der Sitzung des Regionalrats am 15.11.2024 wird über den Teilplan Erneuerbare Energien abgestimmt. Das betrifft uns im Kreis Düren, genau so wie die Menschen im Kreis Euskirchen. Vor diesem Hintergrund hat die BI „Gegenwind in Bad Münstereifel“ einen offenen Brief verfasst, den wir hier gerne wiedergeben:

Infos bei der BezReg

Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Sitzung des Regionalrats am 15.11.2024 steht der sachliche Teilplan Erneuerbare Energien unter anderem für den Bereich des Kreises Euskirchen zur Abstimmung. Im Kreis Euskirchen ist eine Fläche von 4.304 ha vorgesehen, dies entspricht einer Teilfläche von 3,45 % der Fläche des Kreises Euskirchen. Besonders stark betroffen sind im Südkreis die Kommunen Blankenheim mit 590 ha, Dahlem mit 368 ha, Hellenthal mit 584 ha, Nettersheim mit 532 ha, Kall mit 150 ha und Bad Münstereifel mit 127 ha. In diesen Kommunen sollen die Windenergieanlagen vorrangig in Waldgebiete gebaut werden.


Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir und über 800 Mitglieder der Bürgerinitiative gegen den Bau von Windenergieanlagen in den Wäldern im Kreis Euskirchen sind. Die sogenannte Öffnung der Wälder für den Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine fatale Fehlentscheidung und hat gravierende Auswirkungen auf die vorhandenen Eifelwälder.

Die Konsequenzen für Natur, Umwelt und Menschen:

Wir regen uns in Deutschland darüber auf, dass in Brasilien die Wälder im Amazonasgebiet abgeholzt werden. Ihre Planung führt dazu, dass im Kreis Euskirchen zusammenhängende Waldgebiete zerstört werden. Bisher unberührte Wälder werden in Windindustriegebiete umgewandelt. 


Wir regen uns in Deutschland darüber auf, dass Vorgärten mit Schotter bedeckt werden. Ihre Planung führt dazu, dass um die Betonfundamente der Windräder Schotterfelder für die Kranstandflächen angelegt und die Wege zu den Windrädern aufgeschottert werden. 


Wir regen uns in Deutschland darüber auf, dass immer mehr Flächen versiegelt werden und dadurch die Hochwassergefahr steigt. Ihre Planung führt dazu, dass große Waldflächen mit den Betonfundamenten und geschotterten, breiten Wegen versiegelt werden, sodass der Waldboden das Wasser nicht mehr aufnehmen kann und die Hochwassergefahr deutlich verstärkt wird.

Wir fragen Sie, kennen Sie die betroffenen Waldgebiete im Kreis Euskirchen, die von Ihnen aufgrund der Planung weitestgehend zerstört werden? Wenn Sie noch nicht dort waren, sollten Sie sich vor Ort ein Bild machen, bevor die Natur und Umwelt durch ihre Planung nachhaltig geschädigt wird.

2. Die wirtschaftlichen Konsequenzen:

Der geplante Ausbau von Wind -und Solarenergie ist auch ökonomisch völlig irrational. Für sogenannte Dunkelflauten müssen konventionelle Kohle- oder Gaskraftwerke vorgehalten werden. Die Vorhaltung dieser Kraftwerke verursacht doppelte Kosten. Speicheranlagen sind in ausreichendem Umfang weder vorhanden noch in absehbarer Zukunft herstellbar. Der Umstieg auf eine Energieversorgung mit Wasserstoff ist eine grüne Illusion.

Bereits jetzt besteht aufgrund der Vielzahl der erneuerbaren Energieanlagen bei viel Wind und viel Sonne eine Überproduktion an erneuerbaren Energien. Die Überproduktion führt dazu, dass die Energiepreise an der Börse in Leipzig auf null fallen oder sogar deutlich negativ gehandelt werden. Die Betreiber der Anlagen erhalten trotzdem für diesen wertlosen Strom den vom Staat garantierten Preis. Dies führt im Jahre 2024 voraussichtlich zu Subventionen in Höhe von ca. 27 Milliarden Euro für unter anderem wertlosen Strom, die vom Steuerzahler bezahlt werden müssen. Aufgrund des Merit-Order Prinzips, wonach das teuerste Kraftwerk den Strompreis bestimmt, erzielen die Windkraftbetreiber unverhältnismäßige Übergewinne, die von den Stromverbrauchern bezahlt werden müssen.

Die hohen Strompreise in Deutschland belasten die Verbraucher übermäßig und führen dazu, dass die Industrie in vielen Bereichen nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Das ist das Ergebnis einer verfehlten Energie-Planwirtschaft, für die die CDU und SPD Vorgängerregierung und die Ampel verantwortlich sind. Diese Politik ist eine Ursache für die aktuelle Wirtschaftskrise. Auf der Grundlage dieser verfehlten Energiepolitik treibt die Landesregierung in Düsseldorf den Ausbau der erneuerbaren Energien in unverhältnismäßiger Weise voran. Dies ist nach unserer Auffassung irrational und durch nichts gerechtfertigt.

3. Falsche politische Weichenstellung

Wir halten den von der Bundesregierung geplanten extremen Ausbau der Windenergie in Deutschland und die sogenannte Öffnung der Wälder in den Mittelgebirgen für eine falsche Entscheidung. Bereits jetzt sind ausreichend erneuerbare Energieanlagen, insbesondere PV-Anlagen und Windräder vorhanden. Die Fehlentscheidung wird leider von der Landesregierung in Düsseldorf mitgetragen und in einem extremen Tempo umgesetzt. Sie als Mitglieder des Regionalrats sind an der Umsetzung dieser Maßnahmen maßgeblich beteiligt.

Wir appellieren an Ihre Verantwortung für die Umwelt und die Menschen im Kreis Euskirchen und in den anderen Regionen. Wir fordern Sie auf, bei ihrer Entscheidung die Belange der Umwelt, der Natur und der dort lebenden Menschen angemessen zu berücksichtigen.

4. Mangelhafte Information der Bevölkerung

Der Sitzungsvorlage RR 44/2024 sind als Anlage 3 die zeichnerischen Festlegungen TPEE beigefügt und im Internet einsehbar. In den Plänen sind die Windenergiebereiche eingezeichnet. Allerdings ist das veröffentlichte Kartenmaterial bewusst unscharf gehalten, sodass die genauen Standorte der Windenergiegebiete nur schwer erkennbar sind. Offensichtlich wird versucht, auf diese Weise die Auswirkungen der Planung auf die Natur und die Umwelt zu verschleiern, um Proteste der Bürger zu verhindern. Eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW wurde im Wesentlichen wie folgt beantwortet:

Die zeichnerischen Festlegungen erfolgen auf Grundlage der LPlG DVO (Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes) und der dort vorgeschriebenen Planzeichen. Die Zeichnerischen Festlegungen entsprechen dem gesetzlich vorgegebenen Maßstab der Regionalplanung (1:50.000), der deren generelle Regelungstiefe vorgibt. Die Bereichsabgrenzungen sind gebietsscharf, aber nicht parzellenscharf, d. h. sie sind ohne Ansehen der Grundstücksgrenzen so generalisiert, dass die Zuordnung einzelner Grundstücke in den Randbereichen in der Regel noch interpretierbar bleibt. Die regionalplanerische Darstellungsfähigkeit beginnt – von Ausnahmen abgesehen – bei einer Größenordnung von 10 ha.

Da die Ergebnisse der Umweltprüfung noch nicht vorliegen und Änderungen an der Entwurfskulisse nicht auszuschließen sind, werden Geodaten zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien erst zur Offenlage des Plans zur Verfügung gestellt. Allerdings wird auch bei Verwendung der Geodaten zu berücksichtigen sein, dass diese nur für den definierten Zielmaßstab 1:50 000 bestimmt sind. Bei Verwendung in einem anderen Maßstab, losgelöst von der topographischen Originalkarte oder bei nicht originalgetreuen Schichtung der Layer sind die Risiken von möglichen Fehlinterpretationen und daraus resultierenden falschen Rückschlüssen zu beachten.

Was das mit einer bürgernahen und transparenten Arbeit der Verwaltung zu tun haben soll, sollten Sie uns bitte erklären.

5. Die Verantwortung der Politikerinnen und Politiker im Regionalrat

Sie werden einwenden, dass die Gesetze in Berlin und in Düsseldorf gemacht worden sind und Sie daran ohnehin nichts ändern können. Das sehen wir anders. Sie können mit ihrer Entscheidung verhindern, dass zusammenhängende Waldgebiete in Windindustriegebiete umgewandelt werde

Wir schreiben Ihnen diese E-Mail,

Wir appellieren nochmals an Ihre Verantwortung für der Natur, die Umwelt und die Menschen. Werden die Ausbaupläne in den Eifelwäldern im Kreis Euskirchen umgesetzt, dann werden diese in
Industriegebiete umgewandelt. Die verbleibenden Waldflächen werden ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen und nachhaltig geschädigt. Das ist aus ökologischer und ökonomischer Sicht sowie aus Gründen des normalen Menschenverstands niemandem in der Bevölkerung zu erklären.

Sie können das verhindern, wenn Sie Ihre politische Verantwortung für den Kreis Euskirchen und die anderen Regionen und die dort lebenden Menschen wahrnehmen und den vorliegenden Aufstellungsbeschluss ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen

Für die Bürgerinitiative „Gegenwind in Bad Münstereifel“:

Dr. Martin Solbach, Markus Roggendorf, Thomas Schmitz, Reinhold Nelles


www.gegenwind-badmuensteifel.de

Der offene Brief im Original als pdf
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