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13.11.2022: Großflächige Zerstörung des Eifelpanoramas in Planung (Newsletter 27)

Quellenstr. 16, Vlatten: Schattenwurf an 211 Tagen im Jahr!
Weberstr. 3, Vlatten: Schattenwurf an 109 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 19a,, Vlatten: Schattenwurf an 125 Tagen im Jahr!
Mühlengasse 15, Vlatten: Schattenwurf an 151 Tagen im Jahr!
Kupfergasse 1, Vlatten: Schattenwurf an 202 Tagen im Jahr!
Bachstr. 19, Vlatten: Schattenwurf an 151 Tagen im Jahr!
Triftstr. 13b,, Vlatten: Schattenwurf an 137 Tagen im Jahr!
Mühlengasse 19, Vlatten: Schattenwurf an 148 Tagen im Jahr!
Kermeterstr. 4, Hergarten: Schattenwurf an 114 Tagen im Jahr!
Bachstr. 7, Vlatten: Schattenwurf an 179 Tagen im Jahr!
Kupfergasse 3a?,, Vlatten: Schattenwurf an 200 Tagen im Jahr!
Ringweg 3, Vlatten: Schattenwurf an 125 Tagen im Jahr!
Mühlengasse 1, Vlatten: Schattenwurf an 132 Tagen im Jahr!
Bachstr. 47, Vlatten: Schattenwurf an 133 Tagen im Jahr!
Ringweg 7, Vlatten: Schattenwurf an 122 Tagen im Jahr!
Kollepötz 12, Vlatten: Schattenwurf an 116 Tagen im Jahr!
Weberstr. 7, Vlatten: Schattenwurf an 99 Tagen im Jahr!
Kermeterstr. 8, Hergarten: Schattenwurf an 105 Tagen im Jahr!
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Großflächige Zerstörung unseres Eifelpanoramas in Planung

Liebe Sturmläufer,

am kommenden Dienstag, dem 15.11.22 um 17.00 Uhr, findet eine Sitzung des „Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt“ der Stadt Nideggen in der Festhalle Abenden statt.
Thema des TOP 4 ist die „Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für die Ausweisung von Windenergiegebieten gem. § 5 Abs. 2b BauGB“ auf dem Nideggener Stadtgebiet.

Die Firma VDH war mit einer Standortuntersuchung nach geeigneten Flächen für Windkonzentrationszonen beauftragt worden.

https://sdnetrim.kdvz-frechen.de/rim4290/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZSFH3qovsKuXBdCYBAgp3CDkx19dZorYWeqIdgURLZnk/22-11-02_22-016_Standortuntersuchung.pdf

In der Sitzung wird VDH ihre Untersuchung erläutern und es soll über das weitere Vorgehen abgestimmt werden, welche Flächen näher auf ihre Eignung hin untersucht werden sollen. Bis auf die Fläche 1 befinden sich alle Flächen auf der Ostseite des Stadtgebietes.

Die lila markierten Bereiche in der Karte aus der VDH Standortuntersuchung mit den Nummern 2,3,4,5,6,7,8,9,10,12,13 weisen die möglichen Konzentrationszonen aus.

Die Stadt will die Zonen

  • 1a – 15,92 ha (Schmidt)
  • 2a – 41,50 ha (südlich anschließend an die Kreuzauer Windräder) und
  • 5 – 97,07 ha, ein großer Bereich in west-ost Richtung, nördlich des Neffelbachtales forcieren.

Diese Flächen (2,37% der Stadtfläche) würden ausreichen, um die Vorgaben des neuen „Windenergieflächenbedarfsgesetzes“ (WindBG), nachdem bis 2032 1,8% der Landesflächen für Windenergie bereitzustellen sind, zu erfüllen.

Der Beschlussvorschlag:
https://sdnetrim.kdvz-frechen.de/rim4290/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdQLIl57hWGOQ6rrLawWn4GHcBx9Uo50wvvDCBqU_ofP/Beschlussvorlage_BVL-35-2016_16._Ergaenzung.pdf

Sollten diese Pläne umgesetzt werden, wird das Eifelpanorama von der Börde aus zugeriegelt, der Badewald weitgehend zerstört und die Anwohner von Berg, Wollersheim, Vlatten sowie Blens, Hausen und Eppenich um ihren Schlaf und ihre Landschaft gebracht.

Insofern ist es wichtig, bei dieser öffentlichen Sitzung am Dienstag in Abenden anwesend zu sein.


Zusätzlich und unabhängig von diesem Termin gibt es neue Informationen zu WEA Plänen an der Ostseite des Badewaldes:

Die beiden WEA-Entwickler, Energiekontor AG mit Niederlassung in Aachen und die REA GmbH aus Düren, informieren den Rat der Stadt Nideggen, dass sie einen Genehmigungsantrag zur Errichtung eines Windparks – ca.1000 Metern südlich des Ortsteiles Nideggen-Berg – planen. „Hierfür wurde am 6. Okt. 2022 der Genehmigungsantrag (Anmerkung: Beim Kreis Düren)für zunächst zwei Windenergieanlagen gestellt, der Antrag weiterer WEA wird spätestens nach Bestätigung des Planungsrechts folgen.“, schreiben REA und Energiekontor.

Sie behaupten weiter, dass kein rechtsgültiger Flächennutzungsplan für Windenergie im Stadtgebiet Nideggen vorliegen würde. Daraus leiten die zwei Baubewerber in ihrem Brief an den Nideggener Stadtrat das Recht ab, im unbeplanten Außenbereich – mit einem Abstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung – Windanlagen errichten zu wollen.

Siehe Karte zu dem Brief:

Lieben Gruß,
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