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07.02.2021: Auf den Heimbacher Rat ist Verlass! (Newsletter 18)

Triftstr. 2, Vlatten: Schattenwurf an 116 Tagen im Jahr!
Am Burgpark 34, Vlatten: Schattenwurf an 159 Tagen im Jahr!
Bachstr. 37, Vlatten: Schattenwurf an 143 Tagen im Jahr!
Burgweg 13, Vlatten: Schattenwurf an 184 Tagen im Jahr!
Im Bruch 10, Vlatten: Schattenwurf an 129 Tagen im Jahr!
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Quellenstr. 12, Vlatten: Schattenwurf an 164 Tagen im Jahr!
Kupfergasse 17, Vlatten: Schattenwurf an 162 Tagen im Jahr!
Quellenstr. 4, Vlatten: Schattenwurf an 176 Tagen im Jahr!
Am Burgpark 32, Vlatten: Schattenwurf an 159 Tagen im Jahr!
Kollepötz 15, Vlatten: Schattenwurf an 116 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 40a,, Vlatten: Schattenwurf an 178 Tagen im Jahr!
Am Burgpark 14, Vlatten: Schattenwurf an 172 Tagen im Jahr!
Triftstr. 10, Vlatten: Schattenwurf an 129 Tagen im Jahr!
Keltenweg 22, Vlatten: Schattenwurf an 139 Tagen im Jahr!
Weberstr. 7, Vlatten: Schattenwurf an 99 Tagen im Jahr!
Merodestr. 6, Vlatten: Schattenwurf an 166 Tagen im Jahr!
Im Bruch 5, Vlatten: Schattenwurf an 145 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 32a,, Vlatten: Schattenwurf an 156 Tagen im Jahr!
Kermeterstr. 15, Hergarten: Schattenwurf an 63 Tagen im Jahr!
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Bürgerinitiative Vlatten läuft Sturm
Auf den Heimbacher Rat ist Verlass!

Liebe Sturmläufer,

der Rat der Stadt Heimbach hat am vergangenen Donnerstag (4.2.2021) in seiner 3. Stadtratssitzung einstimmig den Beschluss gefasst, sich schützend vor seine Bürger zu stellen.

In der Abstimmung ging es um die Frage, ob und wie man gegen den, vom Kreis Düren erlassenen Genehmigungsbescheid für das Repowering von fünf 200-Meter-Windanlagen auf der Vlattener Hochfläche vorgeht. Die Baugenehmigung wurde vom Kreis – trotz der mehrmals vom Rat bestätigten „Verweigerung des Einvernehmens“ – erteilt.

Im 1. Tagesordnungspunkt des Rates sollte die Verwaltung beauftragt werden, die folgenden Schritte einzuleiten:

  1. Fristwahrende Klage gegen den Kreis-Genehmigungsbescheid zu veranlassen
  2. Rechtliche Prüfung zur Einlegung möglicher Rechtsbehelfe gegen den Genehmigungsbescheid des Kreises Düren für die Errichtung und den Betrieb von 5 WEA in Heimbach-Vlatten fortzusetzen
  3. Gespräche mit Projektierer und Kreisbehörde zu führen
  4. Beauftragung einer juristischen Fachkanzlei, um die Klage einzulegen
  5.  
Die Abstimmung erfolgte einstimmig, ohne Gegenstimme und Enthaltung.

Nach der Abstimmung gab es Applaus der – trotz der Verschärfung der Corona-Auflagen – zahlreich erschienenen Bürger aus Vlatten und den Nachbarkommunen.  Vorausgegangen waren intensive Konsultationen mit zwei, auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwälten. Somit ist davon auszugehen, dass die Chancen einer Klage positiv eingeschätzt werden.

Die von der Stadt konsultierten Juristen haben in der Genehmigung vermutlich Schwachstellen gefunden, die eine Klage aussichtsreich erscheinen lassen. Damit wäre ein Weg zu Verhandlungen mit dem Projektierer geöffnet.

Ziel ist es, im Rahmen eines Repowerings annähernd bei den heute bereits vorhandenen Höhenvorgaben zu bleiben, um eine Mehrbelastung der Bewohner in den sechs betroffenen Ortslagen in Vlatten, Hergarten, Mechernich-Berg, Bürvenich, Eppenich und Wollersheim mit fünf 200-Meter-Windmonstern auf der Vlattener Hochfläche zu verhindern. Sollte hierzu keine Bereitschaft beim Projektierer bestehen, muss nun das Gericht entscheiden.

Für die Bürger ist die Klagefrist noch länger. Am 25. Januar endete die vorgeschriebene öffentliche Auslegungsfrist für den Genehmigungsbescheid des Kreises Düren. Ab diesem Zeitpunkt läuft die einmonatige Klagefrist vor dem OVG Münster.  

Die BIs werden natürlich die Stadt unterstützen. Wenn Ihr in den Genehmigungsunterlagen oder den „Gutachten“ der Projektierer weitere Fehler findet, lasst es uns wissen. Wir sorgen dann dafür, dass Eure Infos weitergeleitet werden.  

Den Genehmigungsbescheid und die vom Projektierer eingereichten Unterlagen könnt Ihr auf der Seite des Kreises Düren einsehen.

https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/66/oeffverfahren66/Verfahren3.php   

Lieben Gruß, wir halten Euch auf dem Laufenden.

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