25.01.2021: Pressemitteilung: Versuchen der Kreis Düren und windige Investoren gemeinsam die Stadt Heimbach in die Knie zu zwingen?

Burgweg 9, Vlatten: Schattenwurf an 98 Tagen im Jahr!
Mönicher Heck 15, Vlatten: Schattenwurf an 157 Tagen im Jahr!
Kupfergasse 5, Vlatten: Schattenwurf an 199 Tagen im Jahr!
Kupfergasse 12, Vlatten: Schattenwurf an 191 Tagen im Jahr!
Im Bruch 5, Vlatten: Schattenwurf an 145 Tagen im Jahr!
Kermeterstr. 2a,, Hergarten: Schattenwurf an 107 Tagen im Jahr!
Triftstr. 23, Vlatten: Schattenwurf an 140 Tagen im Jahr!
Keltenweg 1, Vlatten: Schattenwurf an 164 Tagen im Jahr!
Ringweg 6, Vlatten: Schattenwurf an 120 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 26a,, Vlatten: Schattenwurf an 116 Tagen im Jahr!
Bachstr. 27, Vlatten: Schattenwurf an 148 Tagen im Jahr!
Mühlengasse 19, Vlatten: Schattenwurf an 148 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 800, Heimbach: Schattenwurf an 263 Tagen im Jahr!
Bachstr. 9, Vlatten: Schattenwurf an 176 Tagen im Jahr!
Kermeterstr. 18, Hergarten: Schattenwurf an 74 Tagen im Jahr!
Bachstr. 43, Vlatten: Schattenwurf an 138 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 30, Vlatten: Schattenwurf an 177 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 19, Vlatten: Schattenwurf an 123 Tagen im Jahr!
Auf der Hostert 16, Vlatten: Schattenwurf an 172 Tagen im Jahr!
Wie stark ist mein Haus betroffen? Hier prüfen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Redaktionsmitglieder,

die Bürgerinitiativen „Vlatten läuft Sturm“ und „Berg läuft Sturm“ werfen dem Kreis Düren eine seltsame Genehmigungspraxis vor und fordern den Rat der Stadt Heimbach auf, bei seiner Ablehnung des Repowering von fünf 200-Meter-Windanlagen auf der Hochfläche im Vlattener Hügelländchen zu bleiben und gegen den Genehmigungs-Bescheid des Kreises Düren, gerichtlich vorzugehen. Im Anhang finden Sie unsere Pressemitteilung, sowie drei Fotos zur freien Verwendung.

Zusätzlich sehen sich die Bürgerinitiativen durch den Corona Lockdown in ihrer Arbeit behindert. Die Zugänglichkeit zu den ausliegenden Genehmigungsunterlagen sind nur unter erschwerten Bedingungen, in den für den Publikumsverkehr geschlossenen Rathäusern, möglich. Personen in Quarantäne können die 14tägige Auslegungsfrist nicht wahrnehmen, die Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht sind eingeschränkt, somit können keine Informationsveranstaltungen der BI abgehalten werden. Wir fordern von Landrat und Kreisbehörden eine Stornierung der laufenden Offenlage und eine Verschiebung auf einen Zeitpunkt nach Beendigung des Lockdown, um unsere demokratischen Rechte wahrnehmen zu können!

Wir freuen uns auf Ihre Berichterstattung und verbleiben
mit lieben Grüßen

BI Vlatten läuft Sturm
BI Berg läuft Sturm

Pressemitteilung
.pdf0.47 MB
1.-IMG_2686-175m-WEA-dominieren-Kirche-in-Berg
.jpg1.73 MB
2.-IMG_2669-Heimbach-Vlatten-mit-Windpark
.jpg1.76 MB
3.-Demonstration geben 200-Meter Repowering_2020
.jpg1.23 MB
Ihr Download wird vorbereitet, bitte waren…
alle als .zip herunterladen

Informiert bleiben:

Newsletter RLS bei Facebook