25.01.2021: Pressemitteilung: Versuchen der Kreis Düren und windige Investoren gemeinsam die Stadt Heimbach in die Knie zu zwingen?

Kollepötz 1, Vlatten: Schattenwurf an 146 Tagen im Jahr!
Ringweg 10, Vlatten: Schattenwurf an 120 Tagen im Jahr!
Am Burgpark 32, Vlatten: Schattenwurf an 159 Tagen im Jahr!
Bachstr. 7, Vlatten: Schattenwurf an 179 Tagen im Jahr!
Triftstr. 18, Vlatten: Schattenwurf an 133 Tagen im Jahr!
Bachstr. 43, Vlatten: Schattenwurf an 138 Tagen im Jahr!
Bruchstr. 1, Hergarten: Schattenwurf an 84 Tagen im Jahr!
Mönicher Heck 14, Vlatten: Schattenwurf an 161 Tagen im Jahr!
Mönicher Heck 12, Vlatten: Schattenwurf an 156 Tagen im Jahr!
Ringweg. 12, Vlatten: Schattenwurf an 90 Tagen im Jahr!
Kollepötz 18, Vlatten: Schattenwurf an 117 Tagen im Jahr!
Kollepötz 3, Vlatten: Schattenwurf an 125 Tagen im Jahr!
Kermeterstr. 10, Hergarten: Schattenwurf an 102 Tagen im Jahr!
Keltenweg 14, Vlatten: Schattenwurf an 147 Tagen im Jahr!
Keltenweg 6, Vlatten: Schattenwurf an 159 Tagen im Jahr!
Bachstr. 39, Vlatten: Schattenwurf an 141 Tagen im Jahr!
Kupfergasse 15, Vlatten: Schattenwurf an 163 Tagen im Jahr!
Kermeterstr. 6, Hergarten: Schattenwurf an 112 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 32, Vlatten: Schattenwurf an 186 Tagen im Jahr!
Quellenstr. 3, Vlatten: Schattenwurf an 131 Tagen im Jahr!
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Redaktionsmitglieder,

die Bürgerinitiativen „Vlatten läuft Sturm“ und „Berg läuft Sturm“ werfen dem Kreis Düren eine seltsame Genehmigungspraxis vor und fordern den Rat der Stadt Heimbach auf, bei seiner Ablehnung des Repowering von fünf 200-Meter-Windanlagen auf der Hochfläche im Vlattener Hügelländchen zu bleiben und gegen den Genehmigungs-Bescheid des Kreises Düren, gerichtlich vorzugehen. Im Anhang finden Sie unsere Pressemitteilung, sowie drei Fotos zur freien Verwendung.

Zusätzlich sehen sich die Bürgerinitiativen durch den Corona Lockdown in ihrer Arbeit behindert. Die Zugänglichkeit zu den ausliegenden Genehmigungsunterlagen sind nur unter erschwerten Bedingungen, in den für den Publikumsverkehr geschlossenen Rathäusern, möglich. Personen in Quarantäne können die 14tägige Auslegungsfrist nicht wahrnehmen, die Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht sind eingeschränkt, somit können keine Informationsveranstaltungen der BI abgehalten werden. Wir fordern von Landrat und Kreisbehörden eine Stornierung der laufenden Offenlage und eine Verschiebung auf einen Zeitpunkt nach Beendigung des Lockdown, um unsere demokratischen Rechte wahrnehmen zu können!

Wir freuen uns auf Ihre Berichterstattung und verbleiben
mit lieben Grüßen

BI Vlatten läuft Sturm
BI Berg läuft Sturm

Pressemitteilung
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1.-IMG_2686-175m-WEA-dominieren-Kirche-in-Berg
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2.-IMG_2669-Heimbach-Vlatten-mit-Windpark
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3.-Demonstration geben 200-Meter Repowering_2020
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