25.01.2021: Pressemitteilung: Versuchen der Kreis Düren und windige Investoren gemeinsam die Stadt Heimbach in die Knie zu zwingen?

Mühlengasse 19, Vlatten: Schattenwurf an 148 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 24, Vlatten: Schattenwurf an 118 Tagen im Jahr!
Bachstr. 9a,, Vlatten: Schattenwurf an 159 Tagen im Jahr!
Mönicher Heck 16, Vlatten: Schattenwurf an 162 Tagen im Jahr!
Quellenstr. 7, Vlatten: Schattenwurf an 133 Tagen im Jahr!
Kollepötz 15, Vlatten: Schattenwurf an 116 Tagen im Jahr!
Quellenstr. 14, Vlatten: Schattenwurf an 207 Tagen im Jahr!
Keltenweg 3, Vlatten: Schattenwurf an 160 Tagen im Jahr!
Quellenstr. 2, Vlatten: Schattenwurf an 119 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 26, Vlatten: Schattenwurf an 118 Tagen im Jahr!
In der Hilbach 72, Heimbach: Schattenwurf an 58 Tagen im Jahr!
Mühlengasse 11, Vlatten: Schattenwurf an 147 Tagen im Jahr!
Auf der Hostert 14, Vlatten: Schattenwurf an 173 Tagen im Jahr!
Merodestr. 23, Vlatten: Schattenwurf an 153 Tagen im Jahr!
Kupfergasse 12, Vlatten: Schattenwurf an 191 Tagen im Jahr!
Keltenweg 6, Vlatten: Schattenwurf an 159 Tagen im Jahr!
Kermeterstr. 15, Hergarten: Schattenwurf an 63 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 27, Vlatten: Schattenwurf an 182 Tagen im Jahr!
Merodestr. 17, Vlatten: Schattenwurf an 162 Tagen im Jahr!
Im Bruch 8, Vlatten: Schattenwurf an 131 Tagen im Jahr!
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Redaktionsmitglieder,

die Bürgerinitiativen „Vlatten läuft Sturm“ und „Berg läuft Sturm“ werfen dem Kreis Düren eine seltsame Genehmigungspraxis vor und fordern den Rat der Stadt Heimbach auf, bei seiner Ablehnung des Repowering von fünf 200-Meter-Windanlagen auf der Hochfläche im Vlattener Hügelländchen zu bleiben und gegen den Genehmigungs-Bescheid des Kreises Düren, gerichtlich vorzugehen. Im Anhang finden Sie unsere Pressemitteilung, sowie drei Fotos zur freien Verwendung.

Zusätzlich sehen sich die Bürgerinitiativen durch den Corona Lockdown in ihrer Arbeit behindert. Die Zugänglichkeit zu den ausliegenden Genehmigungsunterlagen sind nur unter erschwerten Bedingungen, in den für den Publikumsverkehr geschlossenen Rathäusern, möglich. Personen in Quarantäne können die 14tägige Auslegungsfrist nicht wahrnehmen, die Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht sind eingeschränkt, somit können keine Informationsveranstaltungen der BI abgehalten werden. Wir fordern von Landrat und Kreisbehörden eine Stornierung der laufenden Offenlage und eine Verschiebung auf einen Zeitpunkt nach Beendigung des Lockdown, um unsere demokratischen Rechte wahrnehmen zu können!

Wir freuen uns auf Ihre Berichterstattung und verbleiben
mit lieben Grüßen

BI Vlatten läuft Sturm
BI Berg läuft Sturm

Pressemitteilung
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1.-IMG_2686-175m-WEA-dominieren-Kirche-in-Berg
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2.-IMG_2669-Heimbach-Vlatten-mit-Windpark
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3.-Demonstration geben 200-Meter Repowering_2020
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