25.01.2021: Pressemitteilung: Versuchen der Kreis Düren und windige Investoren gemeinsam die Stadt Heimbach in die Knie zu zwingen?

Am Burgpark 4, Vlatten: Schattenwurf an 140 Tagen im Jahr!
Bruchstr. 1, Hergarten: Schattenwurf an 84 Tagen im Jahr!
Burgweg 13, Vlatten: Schattenwurf an 184 Tagen im Jahr!
Kermeterstr. 5, Hergarten: Schattenwurf an 114 Tagen im Jahr!
Keltenweg 16, Vlatten: Schattenwurf an 144 Tagen im Jahr!
Keltenweg 11, Vlatten: Schattenwurf an 151 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 19, Vlatten: Schattenwurf an 123 Tagen im Jahr!
Quellenstr. 1, Vlatten: Schattenwurf an 130 Tagen im Jahr!
Bachstr. 2, Vlatten: Schattenwurf an 187 Tagen im Jahr!
Triftstr. 21, Vlatten: Schattenwurf an 137 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 23, Vlatten: Schattenwurf an 187 Tagen im Jahr!
Burgweg 1, Vlatten: Schattenwurf an 112 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 34, Vlatten: Schattenwurf an 182 Tagen im Jahr!
Kollepötz 6, Vlatten: Schattenwurf an 118 Tagen im Jahr!
Bachstr. 27, Vlatten: Schattenwurf an 148 Tagen im Jahr!
Merodestr. 1, Vlatten: Schattenwurf an 155 Tagen im Jahr!
Im Bruch 2, Vlatten: Schattenwurf an 144 Tagen im Jahr!
Kollepötz 7, Vlatten: Schattenwurf an 120 Tagen im Jahr!
Am Burgpark 1, Vlatten: Schattenwurf an 149 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 24, Vlatten: Schattenwurf an 118 Tagen im Jahr!
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Redaktionsmitglieder,

die Bürgerinitiativen „Vlatten läuft Sturm“ und „Berg läuft Sturm“ werfen dem Kreis Düren eine seltsame Genehmigungspraxis vor und fordern den Rat der Stadt Heimbach auf, bei seiner Ablehnung des Repowering von fünf 200-Meter-Windanlagen auf der Hochfläche im Vlattener Hügelländchen zu bleiben und gegen den Genehmigungs-Bescheid des Kreises Düren, gerichtlich vorzugehen. Im Anhang finden Sie unsere Pressemitteilung, sowie drei Fotos zur freien Verwendung.

Zusätzlich sehen sich die Bürgerinitiativen durch den Corona Lockdown in ihrer Arbeit behindert. Die Zugänglichkeit zu den ausliegenden Genehmigungsunterlagen sind nur unter erschwerten Bedingungen, in den für den Publikumsverkehr geschlossenen Rathäusern, möglich. Personen in Quarantäne können die 14tägige Auslegungsfrist nicht wahrnehmen, die Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht sind eingeschränkt, somit können keine Informationsveranstaltungen der BI abgehalten werden. Wir fordern von Landrat und Kreisbehörden eine Stornierung der laufenden Offenlage und eine Verschiebung auf einen Zeitpunkt nach Beendigung des Lockdown, um unsere demokratischen Rechte wahrnehmen zu können!

Wir freuen uns auf Ihre Berichterstattung und verbleiben
mit lieben Grüßen

BI Vlatten läuft Sturm
BI Berg läuft Sturm

Pressemitteilung
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1.-IMG_2686-175m-WEA-dominieren-Kirche-in-Berg
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2.-IMG_2669-Heimbach-Vlatten-mit-Windpark
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3.-Demonstration geben 200-Meter Repowering_2020
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