27.10.2020: Pressemitteilung: Kreis Düren setzt Stadt Heimbach unter Druck
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Redaktionsmitglieder,
kurz nach der Wahl versucht der Kreis Düren die Stadt Heimbach mit einem zweifelhaften Schreiben vom 07.10.2020 unter Druck zu setzen: Das Umweltamt des Kreises droht, die bereits zweimal verweigerte Zustimmung der Stadt zur Errichtung von fünf 200-Meter Windanlagen im Vlattener Hügelland zu unterlaufen und setzt eine Frist bis zum 28.10.2020, um doch noch ein Einvernehmen zu erreichen.
Die Mitglieder der Bürgerinitiativen „Vlatten läuft Sturm“ und „Berg läuft Sturm“, sowie die Bewohner der direkt betroffenen Dörfer Berg, Bürvenich, Wollersheim und Vlatten sind irritiert und empört über das Vorgehen der Kreises Düren gegen die Stadt Heimbach.
Umso mehr begrüßen wir die Entscheidung der Stadtverwaltung und des Rates, sich dem Druck nicht zu beugen und ihre Ablehnung vom 30.07.2020 zu bekräftigen.
Die Verweigerung des Einvernehmens zum Bauvorhaben der Wind Repowering GmbH & Co. KG aus Erkelenz, beruht auf schwerwiegenden Bedenken der Kommune, der betroffenen Bürger und der relevanten Organisationen:
Neben dem Rat der Stadt Heimbach haben in der Vergangenheit mehr als 400 Bürger begründete Einsprüche gegen den Bau der Monsterräder erhoben. Die Bürgermeister der angrenzenden Kommunen Nideggen, Mechernich und Zülpich haben sich ebenfalls in ausführlichen Schreiben an den Kreis Düren ablehnend zu dem Projekt geäußert. Auch die Naturschutzverbände BUND und NABU kritisieren die eingereichten Naturschutzgutachten des Projektierers als unvollständig und fehlerhaft und verweigern folglich ihre Zustimmung.
Der LVR schließlich sieht die Gefahr einer optische Zerstörung des historischen Siedlungsraumes und eine massive Störung des Landschaftsbildes des „Vlattener Hügellandes“.
Vor allem aber gibt es einen gültigen Flächennutzungsplan, vor dessem Hintergrund eine Genehmigung des Bauvorhabens nicht möglich ist, da er die maximal zulässige Bauhöhe für Windräder klar regelt.
All diesen Punkten zum Trotz, behauptet das Umweltamt des Kreises, dass „die Versagung des Einvernehmens […] inhaltlich nicht begründet“ sei.
Nun droht der Kreis die Hoheit der Kommune zu missachten und das notwendige Einvernehmen durch einen eigenen Verwaltungsakt zu ersetzen; eine Baugenehmigung zu erteilen und sich über das Veto der gewählten Voksvertreter hinwegzusetzen.
Dieser Plan des Kreises wäre ein schwerer Verstoß gegen das, im Grundgesetz geregelte Selbstbestimmungsrecht der Kommune (Art. 28, Satz 2) und damit im höchsten Maße rechtswidrig!
Es ist die Aufgabe des Kreises, in dieser schwierigen Situation zwischen den unterschiedlichen Interessen zu vermitteln und nicht einseitig Druck auszuüben: Wir fordern die Vertreter des Kreises Düren daher in aller Deutlichkeit auf, die Sorgen der Menschen vor Ort ernstzunehmen und nicht nur den privatwirtschaftlichen Profit-Interessen der Investoren zu dienen!
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Berichterstattung und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Bi Vlatten läuft Sturm BI Berg läuft Sturm
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