07.11.2025: Ein schwarzer Donnerstag für Vlatten, Hergarten und Düttling
Der Kreis Düren hatte acht weitere Windanlagen in Heimbach „Auf der Walbig“ genehmigt. Damit setzt sich das Dürener Umweltamt über das von Heimbach verweigerte Einvernehmen hinweg. Die Stadt hatte die Zustimmung ausgesetzt und das mit ihrer begonnenen Bauleitplanung für die Walbig und dem noch in Köln in Arbeit befindlichen Regionalplan „Erneuerbare Energien“ begründet.
Am 30.10.2025, sollte nun im Rat darüber entschieden werden ob die Stadt gegen die erteilte Baugenehmigung des Kreises klagen wolle oder die erfolgte Baugenehmigung durch den Kreis widerspruchslos zur Kenntnis nehmen soll.
Der Bürgermeister plädierte gegen eine Klage, da nach Auskunft einer befragten Rechtsanwaltskanzlei, die Erfolgsaussichten eher mäßig zu bewerten seien. Mit einem Verzicht auf eine Klage wäre natürlich auch die Möglichkeiten der Stadt auf das weitere Verfahren Einfluss zu nehmen kaum mehr gegeben.
Der alte Rat stimmte in seiner letzten Entscheidung dem Votum des Bürgermeisters – bei sieben Enthaltungen – zu.
Damit lassen Bürgermeister und Rat die drei betroffenen Stadtteile Vlatten, Hergarten und Düttling im Regen stehen: Vier Windenergiezonen mit insg. 25 Windanlagen, mit bis zu 250 Metern Höhe, sollen zukünftig die Ortsteile umgeben und damit für Schall, Schattenwurf und einbrechende Verkaufserlöse bei Immobilien und Grundstücken der ca. 1500 betroffenen Anwohner sorgen. Aber das muss den Bürgermeister nur am Rande bekümmern, sind doch die Heimbacher Tallagen von diesem Desaster nicht betroffen…
Die Bürgerinitiative „Die Region läuft Sturm“ wird sich nun zum weiteren Vorgehen juristisch beraten lassen.
Anbei als Link der gesamte Vorgang wie er vom Bürgermeister dem Rat am Tag der Sitzung (30.10.) mitgeteilt wurde. Anbei auch die schön bunte Karte der VDH die diese zur Unterstützung der Argumentation des Bürgermeisters gefertigt hat. Leider wurden nicht – wie von der BezReg gefordert – der Umfang der WindEignungsBereiche (WEB) zur Grundlage der bunten Darstellung gemacht, sondern – willkürlich – der jeweilige äußerste Mastmittelpunkt als Grundlage der Winkelberechnung herangezogen. Das entspricht nicht den Vorgaben der Beziergsregierung! Der BM kommentiert dazu: „Das Kriterium des freibleibenden Sichtfeldes von 180° dürfte sich meines Erachtens an den tatsächlichen Standorten der Windräder im Gelände bemessen lassen.“ Damit täuscht er die Mitglieder des Rates über die verbindlichen Kriterien der BezirksRegierung zur Umfassung/Umzingelung von Ortschaften. Die tatsächliche Situation ist auf der Karte von Dipl.Ing. Johannes Prickarz in seiner Mail an die Mitglieder des Rates ersichtlich.
Der ganze Vorgang im Stadtrat:
https://ratsinfo.heimbach-eifel.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZd1809WQq8LSOUKYv_M98ftptB1LvaDfwvZwW1RvD5JTfJojh2v8Ne7OjdCWgcZZtg/Gesamtes_Sitzungspaket.pdf
Auf der Webseite der Stadt sind die Unterlagen inzwischen verschwunden, bei uns gibt es eine Sicherheitskopie
| Sitzungspaket_30.10.2025_Stadtvertretung-9 | 5.07 MB |
Die zwei Genehmigungen des Kreises Düren für jeweils vier Windanlagen der beiden Projektierer für einen Windpark W
https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/amt66/oeffverfahren66/pdf/2/250930_EK_Heimbach-Walbig_Bescheid.pdf
https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/amt66/oeffverfahren66/pdf/3/250930_REA_Heimbach-Walbig_Bescheid.pdf