28.10.2025: Offener Brief an Bürgermeister & Stadtrat zur Umzingelung / Umfassung von Ortschaften durch Windkraftanlagen

Burgweg 8, Vlatten: Schattenwurf an 185 Tagen im Jahr!
Burgweg 1, Vlatten: Schattenwurf an 112 Tagen im Jahr!
Keltenweg 14, Vlatten: Schattenwurf an 147 Tagen im Jahr!
Am Burgpark 3, Vlatten: Schattenwurf an 161 Tagen im Jahr!
Triftstr. 18, Vlatten: Schattenwurf an 133 Tagen im Jahr!
Im Kälchen 1, Heimbach: Schattenwurf an 256 Tagen im Jahr!
Triftstr. 12, Vlatten: Schattenwurf an 130 Tagen im Jahr!
Kohnental 2, Heimbach: Schattenwurf an 117 Tagen im Jahr!
Bachstr. 15, Vlatten: Schattenwurf an 156 Tagen im Jahr!
Kupfergasse 12, Vlatten: Schattenwurf an 191 Tagen im Jahr!
Ringweg 8, Vlatten: Schattenwurf an 119 Tagen im Jahr!
Kermeterstr. 22, Hergarten: Schattenwurf an 71 Tagen im Jahr!
Triftstr. 15, Vlatten: Schattenwurf an 138 Tagen im Jahr!
Weberstr. 7, Vlatten: Schattenwurf an 99 Tagen im Jahr!
Mönicher Heck 4, Vlatten: Schattenwurf an 143 Tagen im Jahr!
Im Bruch 5, Vlatten: Schattenwurf an 145 Tagen im Jahr!
Sankt-Michael-Str. 7, Vlatten: Schattenwurf an 147 Tagen im Jahr!
Kermeterstr. 14, Hergarten: Schattenwurf an 84 Tagen im Jahr!
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Ratsmitglieder,

ich möchte Sie bitten, folgende Informationen vor Ihrer Ratsentscheidung am kommenden Donnerstag zur Kenntnis zu nehmen und in Ihre Entscheidungsfindung über Ihr Abstimmungsverhalten einzubeziehen.

Nicht nur zur Erhöhung der Akzeptanz zum Ausbau der Erneuerbaren Energien, sondern auch zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und zur Herstellung einer Rechtssicherheit der Planungen beschreibt die Bezirksregierung Köln in ihrer Begründung zur Aufstellung des Teilplans Erneuerbare Energien die Kriterien, nach denen eine Umzingelung / Umfassung von Ortschaften durch Windkraftanlagen zu vermeiden ist.

Die dort beschriebenen Kriterien werden durch den geplanten Windenergiebereich Walbig für die Ortschaften Hergarten und Vlatten allesamt missachtet. In den folgenden Erläuterungen sind diese Anforderungen an eine verantwortungsvolle Planung aufgeführt und auch bildlich dargestellt. Außerdem befindet sich zu Ihrer weiteren Information dieser Abschnitt aus der Begründung zur Aufstellung des Regionalplans im Original-Wortlaut als Anhang zu diesem Schreiben.

„Im Rahmen der Beurteilung wird ein 2,5 km Radius um die einzelnen Ortschaften gelegt und überprüft, ob ein Freihaltekorridor zwischen zwei WEB von mindestens 60° eingehalten wird und zwischen zwei Freihaltekorridoren maximal 120° durch WEB belegt werden.“

Die Abbildung auf der folgenden Seite macht deutlich, dass dieses Kriterium nicht eingehalten wird. Die vorhandenen Freihaltekorridore sind mit 36° und 23° für die Ortslage Vlatten und mit 31° und 59° für Hergarten jeweils unter dem geforderten Wert von mindestens 60°.

„Ebenfalls kann der Umfassungswinkel bis zu maximal 180° in einem Sichtfeld erweitert werden, wenn das gegenüberliegende Sichtfeld von mindestens 180° innerhalb eines 2,5 km Radius von Windenergieanlagen freigehalten wird.“

Auch dieses Kriterium wird durch die Planung Walbig für beide Ortslagen zunichte gemacht, da mit 199° und 195° auch die maximal mögliche Umfassung von 180° jeweils deutlich überschritten wird.

Außerdem sind die beiden Windkraftkonzentrationszonen der beiden Nachbargemeinden Nideggen Wollersheim und Mechernich Glehn bis heute in den Gutachten unbeachtet geblieben.

Da die Einhaltung dieser Kriterien neben der Beachtung gesundheitlicher Aspekte außerdem darauf abzielt, rechtssichere und nicht anfechtbare Planungen zu ermöglichen, ist die beratende Tätigkeit der VDH als kritisch, wenn nicht sogar als mangelhaft anzusehen.
Es ist unverständlich, dass das zweifelsfrei bestehende Problem einer faktischen Umfassung der Ortslagen Vlatten und Hergarten nicht dazu führt, dass das Planungsbüro VDH die Stadtverwaltung und den Stadtrat dahingehend beraten hat, die Planungen aufzugeben.

Ebenso unverständlich ist die inzwischen erfolgte Genehmigung durch den Kreis Düren, denn auch dort sollte die in den vorgelegten Gutachten fehlenden Windenergiebereiche Wollersheim und Glehn sowie das Verbot einer Umzingelung / Umfassung bekannt sein.

Auf eine bereits erfolgte Anfrage an die Bezirksregierung, warum diese mit ihrem derzeitigen Regionalplanentwurf gegen ihre eigenen Grundsätze verstoßen würde, wurde geantwortet, dass uns als Bürger Informationen hierzu nicht zustehen!! Soviel zur viel beschworenen Transparenz.

Mit einer Fortführung der aktuellen Planungen würde die Stadt Heimbach die Kriterien, welche zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung getroffen worden sind, missachten.
Dies ist unserer Auffassung nach ein fatales Zeichen für unsere direkt betroffenen Bürger von Hergarten und Vlatten.

Daher fordern wir den Stadtrat auf, gegen den von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag zu stimmen und außerdem gegen die erfolgten Baugenehmigungen rechtliche Schritte einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl. Ing. Johannes Prickarz
für die BI Die Region läuft Sturm

 


Anlage: Wortlaut aus dem Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien Seite 76 von 108 Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien, Begründung

Umfassung von Ortschaften

Bei der Abgrenzung von Windenergiebereichen wurde darauf geachtet, dass Ortschaften im Planungsraum nicht von raumbedeutsamen Windenergieanlagen umzingelt werden.
Dabei wurde eine ggfls. bereits bestehende Vorbelastung durch Windenergieanlagen und -gebiete in die Betrachtung miteinbezogen.
Grundlage für die Beurteilung ist das Gutachten zur „Umfassung von Ortschaften durch Windenergieanlagen“ des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern von 2013, mit konzeptioneller Überarbeitung der Fachagentur Windenergie an Land von 2021.
Bei der Abgrenzung der Windenergiebereiche wurde die Systematik des Gutachtens schematisch auf die Ortslagen im Planungsraum übertragen und angewandt.
Im Rahmen der Beurteilung wird ein 2,5 km Radius um die einzelnen Ortschaften gelegt und überprüft, ob ein Freihaltekorridor zwischen zwei WEB von mindestens 60° eingehalten wird und zwischen zwei Freihaltekorridoren maximal 120° durch WEB belegt werden.
Dies stützt sich auf das Urteil des OVG Magdeburg vom 16.03.2012 (2 L 2/11). In diesem wird eine Beeinträchtigung durch WEA in einem Korridor von 120° im Gesichtsfeld von 180° als zumutbar angesehen.
Der maximale Umfassungswinkel von 2*120° bezogen auf ein 360°-Panorama kann überschritten werden, wenn standörtliche Gegebenheiten die Sichtbarkeit einschränken und bei einer Bebauung mit Windenergieanlagen optisch keine deutlich sichtbare und geschlossene (zusammenhängende), die Siedlung umgreifende Kulisse zu erwarten ist.
Ebenfalls kann der Umfassungswinkel bis zu maximal 180° in einem Sichtfeld erweitert werden, wenn das gegenüberliegende Sichtfeld von mindestens 180° innerhalb eines 2,5 km Radius von Windenergieanlagen freigehalten wird.
Aufgrund der dispersen Siedlungsstruktur erfolgte in wenigen Fällen eine Anwendung der zuvor beschriebenen Ausnahme. Dies wird vor dem Hintergrund des § 2 EEG sowie das zu erbringende hohe Flächenziel als sachgerecht bewertet.
Die Anwendung des Gutachtens hat vor allem in vorbelasteten Räumen zur Folge, dass geeignete Gebiete nicht oder nur verkleinert als Windenergiebereich festgelegt werden. Insgesamt wird eine Umzingelung von einzelnen Ortschaften ausgeschlossen und eine zu starke Belastung von einzelnen Bereichen auf Ebene des Regionalplans vermieden.“

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